Die Flurkarte ist eines der wichtigsten Dokumente rund um ein Grundstück. Sie zeigt, wo genau eine Fläche liegt, wie sie zugeschnitten ist und an welche Nachbarflurstücke sie grenzt. Notare, Banken, Bauämter, Pächter und Käufer arbeiten mit ihr – und auch für Sie als Eigentümer ist sie oft der schnellste Weg, sich einen Überblick über Ihre Flächen zu verschaffen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Flurkarte zeigt, wie Sie sie richtig lesen, wo Sie einen amtlichen Auszug bekommen und wofür Sie ihn bei Verkauf, Verpachtung, Bauvorhaben und Grenzfragen brauchen.
Was ist eine Flurkarte?
Die Flurkarte – amtlich heute meist Liegenschaftskarte genannt – ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Zusammen mit dem beschreibenden Teil, dem Liegenschaftsbuch, bildet sie das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke. Die Grundbuchordnung knüpft daran an: Grundstücke werden im Grundbuch nach dem Liegenschaftskataster benannt (§ 2 Abs. 2 GBO).
Früher bestand die Flurkarte aus einzelnen Kartenblättern je Flur. Heute wird sie digital im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt und bei Bedarf als Auszug ausgegeben. Zuständig sind die Vermessungs- und Katasterbehörden der Länder; die Rechtsgrundlagen sind die jeweiligen Vermessungs- und Katastergesetze.
Was die Flurkarte zeigt
Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte enthält typischerweise:
- Flurstücksgrenzen und die Flurstücksnummern – mehr zu deren Aufbau im Beitrag Flurstück,
- die Grenzen von Fluren und Gemarkungen sowie deren Bezeichnungen – siehe Gemarkung,
- Gebäude mit Hausnummern,
- die tatsächliche Nutzung, etwa Ackerland, Grünland, Wald, Wege oder Gewässer,
- in vielen Fällen Grenzpunkte und topografische Angaben wie Böschungen,
- Maßstab, Nordpfeil, Stand der Daten und die ausstellende Behörde.
Auf Wunsch können Auszüge weitere Informationen enthalten, etwa die Ergebnisse der Bodenschätzung mit Klassenzeichen und Ackerzahl – für landwirtschaftliche Flächen besonders nützlich.
Die Flurkarte richtig lesen
Maßstab beachten. Flurkarten werden häufig im Maßstab 1:1000 oder 1:2000 ausgegeben. Ein Zentimeter auf der Karte entspricht dann zehn bzw. zwanzig Metern in der Natur. Für grobe Abschätzungen reicht das; für genaue Maße nicht.
Grenzen sind nicht immer sichtbar. Die Karte zeigt die rechtlichen Grenzen. Im Gelände können Zäune, Hecken oder Feldraine davon abweichen. Umgekehrt ist nicht jede sichtbare Linie in der Natur eine Flurstücksgrenze.
Nutzungsangaben einordnen. Die dargestellte Nutzung beschreibt die tatsächliche Nutzung laut Kataster. Sie sagt nichts darüber aus, was rechtlich zulässig ist – dafür sind etwa Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Fachrecht maßgeblich.
Stand prüfen. Jeder Auszug trägt ein Datum. Nach Teilungen, Verschmelzungen oder Neubauten kann ein älterer Auszug überholt sein.
Flurkarte, Lageplan und Grundbuch: Was ist was?
- Die Flurkarte zeigt die Flurstücke und ihre Grenzen – das „Wo“.
- Das Grundbuch zeigt Eigentum, Rechte und Lasten – das „Wem gehört es und was ist darauf eingetragen“. Mehr dazu im Beitrag Grundbuch.
- Der Lageplan baut für Bauanträge auf der Flurkarte auf und ergänzt sie um baurechtlich relevante Angaben – siehe Lageplan.
Wer eine Fläche verkauft oder verpachtet, braucht in der Regel Flurkarte und Grundbuchauszug.
Wo und wie Sie eine Flurkarte bekommen
- Online-Portale der Länder: Viele Länder bieten amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte über ihre Geoportale an – teils sofort als PDF.
- Vermessungs- und Katasteramt: Persönlich, schriftlich oder per E-Mail. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer oder die Adresse bereit.
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure: Sie können ebenfalls amtliche Auszüge erstellen.
Für die Karte selbst müssen Sie in der Regel kein berechtigtes Interesse nachweisen. Eigentümerangaben werden dagegen aus Datenschutzgründen meist nur an Eigentümer oder bei berechtigtem Interesse herausgegeben. Für amtliche Auszüge fallen Gebühren nach den Gebührenordnungen der Länder an; einfache Kartenansichten sind in vielen Portalen kostenfrei.
Wofür Sie die Flurkarte brauchen
Verkauf. Käufer, Notar und Bank wollen wissen, welche Flächen verkauft werden. Die Flurkarte gehört deshalb in jedes Exposé. Bei Teilflächen dient sie als Grundlage für die Skizze, die dem Kaufvertrag beigefügt wird, bis die Vermessung erfolgt ist.
Verpachtung. Ein Kartenausschnitt mit markierten Flurstücken macht im Pachtvertrag eindeutig, welche Flächen verpachtet sind – besonders wichtig bei vielen kleinen Flurstücken.
Erbschaft. Erben verschaffen sich mit Flurkarte und Grundbuch einen Überblick über den Grundbesitz. Mehr dazu im Beitrag Grundstück geerbt.
Bauvorhaben. Die Flurkarte ist die Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag.
Grenzfragen. Bei Unklarheiten zeigt die Flurkarte, wo die Grenze verlaufen soll. Verbindlich festgestellt wird sie aber erst durch eine Grenzvermessung.
Praxisbeispiel: Der Streit um den Feldweg
Zwei Nachbarn streiten darüber, wem ein schmaler Feldweg zwischen ihren Äckern gehört. Beide berufen sich auf die Erinnerung ihrer Eltern. Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte bringt erste Klarheit: Der Weg ist als eigenes Flurstück eingetragen, das weder dem einen noch dem anderen gehört, sondern der Gemeinde.
Damit ändert sich die Frage: Es geht nicht mehr um Eigentum, sondern darum, ob und wie beide den Weg nutzen dürfen. Die Nachbarn klären das mit der Gemeinde. Hätte der Weg über eines der Flurstücke geführt, wäre ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht die richtige Lösung gewesen.
Checkliste: Flurkarte beschaffen und nutzen
- Gemarkung, Flur und Flurstücksnummern aus Grundbuch oder Grundsteuerbescheid heraussuchen
- Amtlichen Auszug über das Geoportal des Landes oder beim Katasteramt anfordern
- Auf Wunsch Angaben der Bodenschätzung mit anfordern
- Stand und Maßstab des Auszugs prüfen
- Flurkarte mit dem Bestandsverzeichnis des Grundbuchs abgleichen
- Für Verkauf und Pacht die betroffenen Flurstücke markieren
- Bei Grenzfragen eine Grenzvermessung in Betracht ziehen
Fazit
Die Flurkarte zeigt, wo Ihre Flächen liegen, wie sie zugeschnitten sind und woran sie grenzen. Zusammen mit dem Grundbuch bildet sie die Grundlage für jeden Verkauf, jede Verpachtung und jede Erbauseinandersetzung. Sie ist leicht zu beschaffen, sollte aber richtig gelesen werden: Für genaue Grenzen braucht es eine Vermessung, für Nutzungsrechte einen Blick ins Planungsrecht. Wenn Sie Ihre Fläche verkaufen oder bewerten lassen möchten, helfen wir Ihnen gerne, die Unterlagen zusammenzustellen – eine erste Einschätzung erhalten Sie auf unserer Seite Grundstück bewerten.
Häufige Fragen: Flurkarte
Was ist der Unterschied zwischen Flurkarte und Liegenschaftskarte?
Im Alltag meinen beide Begriffe dasselbe: die amtliche Karte des Liegenschaftskatasters mit Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern und Gebäuden. „Liegenschaftskarte“ ist die heute übliche amtliche Bezeichnung, „Flurkarte“ der ältere, noch weit verbreitete Begriff.
Wo bekomme ich eine Flurkarte?
Beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt, bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder über die Online-Portale der Länder. Viele Länder bieten amtliche Auszüge inzwischen als PDF zum Download an. Für amtliche Auszüge fallen Gebühren nach Landesrecht an.
Brauche ich ein berechtigtes Interesse für eine Flurkarte?
Für die Karte selbst in der Regel nicht. Angaben zu Eigentümern sind dagegen personenbezogene Daten; sie werden meist nur bei berechtigtem Interesse herausgegeben. Die Einzelheiten regeln die Vermessungs- und Katastergesetze der Länder.
Ist die Flurkarte grenzgenau?
Die Flurkarte zeigt den Grenzverlauf, eignet sich aber nicht dazu, Grenzen im Gelände zentimetergenau abzugreifen. Verbindlich festgestellt und abgemarkt werden Grenzen durch eine Grenzvermessung einer Katasterbehörde oder eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs.
Reicht eine Flurkarte für den Bauantrag?
In der Regel nicht. Für einen Bauantrag verlangen die Landesbauordnungen meist einen Lageplan, der auf der Liegenschaftskarte aufbaut, aber zusätzliche Angaben enthält – etwa Abstandsflächen, Baugrenzen oder Höhen. Je nach Vorhaben muss er von einer bauvorlageberechtigten Person oder einem Vermessungsingenieur erstellt werden.
Welcher Maßstab ist üblich?
Flurkarten werden häufig im Maßstab 1:1000 oder 1:2000 ausgegeben, in ländlichen Gebieten auch kleiner. Bei digitalen Auszügen können Sie den Ausschnitt und oft auch den Maßstab selbst wählen.
Haben Sie eine Frage an den Autor?
Schicken Sie uns Ihre Frage zu diesem Artikel – wir beraten Sie gerne zu Ihrem persönlichen Anliegen.