Das Flurstück ist ein wichtiger Begriff im Baurecht und bezieht sich auf die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Es handelt sich dabei um einen amtlich vermessenen Teil der Erdoberfläche mit klar definierten Grenzen, den sogenannten Flurstücksgrenzen. Jedes Flurstück erhält eine individuelle Flurstücksnummer, die für verschiedene Zwecke wie Grundsteuer, Grundstücksgrößen, Bauanträge, Kaufverträge, Scheidungen, Erbschaften und Immobilienbewertungen benötigt wird.

Ein Flurstück kann einem Grundstück entsprechen, jedoch kann ein Grundstück auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Grundstücksgrenzen sind immer auch Flurstücksgrenzen. Flurstücke und ihre Flurstücksnummern sind im Liegenschaftskataster auf Flurkarten dargestellt.

Das Flurstück wird zusammen mit der Flur, einer größeren Verwaltungseinheit, betrachtet. Die Flurkarte ist ein wichtiges Dokument, das Flurstücke und ihre Informationen wie Flurstücksnummern und -grenzen darstellt. Sie ist kostenlos einsehbar und kann bei Bedarf für eine Gebühr erworben werden, die je nach Format zwischen 12€ und 50€ liegt.

Grundlegende Begriffe

Was ist ein Flurstück?

Ein Flurstück ist ein amtlich vermessener und definierter Bereich einer Bodenfläche mit einer individuellen Flurstücksnummern. Diese Nummer ist wichtig für die Grundsteuer, Bauanträge, Kaufverträge, bei Scheidungen und Erbschaften sowie bei der Immobilienbewertung. Ein Flurstück ist Teil einer Flur, die wiederum mehrere Flurstücke beinhaltet und als größere Bodeneinheit innerhalb einer Gemarkung gilt.

Gemarkungen, Flur und Grundstück

Die Gemarkung ist eine Verwaltungseinheit, die aus mehreren Fluren und Flurstücken besteht. Eine Gemarkung hat eine einzigartige Gemarkungsnummer und kann aus mehreren Orten oder Ortsteilen bestehen. Die Gemarkung, in der ein Grundstück oder Flurstück liegt, lässt sich über die beim Katasteramt hinterlegte Liegenschaftskarte ermitteln. Online kann die Gemarkung über die Eingabe der Adresse in das Geoportal des Bundeslandes bestimmt werden. Ein Grundstück hingegen ist ein klar abgegrenzter Bereich der Erdoberfläche und kann sowohl bebaut als auch unbebaut sein. Die Abgrenzung der Grundstücksgrenzen erfolgt meistens durch eingetragene Flurstücksgrenzen.

Grundbuch und Grundstücksgrenzen

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke, deren Eigentümer und die mit den Grundstücken verbundenen Rechte und Pflichten verzeichnet sind. Die Liegenschaftskarte ist die offizielle Grundlage des Grundbuchs und dient als wichtiger Beleg über ein Grundstück im Bauwesen und bei der Immobilien- bzw. Hausbewertung. Der Maßstab einer Liegenschaftskarte variiert je nach Stadt und liegt normalerweise zwischen 1:500 und 1:1000. Die Flurstücksgrenzen sind im Grundbuch eingetragen und bilden gemeinsam mit den Grundstücksgrenzen die offiziellen Abgrenzungen der Grundstücke. Diese Grenzen dienen der Sicherstellung von Eigentumsansprüchen und sind bedeutsam für Vermessungs- und Bewertungsaufgaben. Die Flurkarte gibt einen Überblick über alle Flurstücke innerhalb einer Gemarkung und dient als Basis für Liegenschaftsvermessungen und -bewertungen. Der Zugang zur Flurkarte ist in der Regel kostenpflichtig und die Gebühren liegen zwischen 12 € und 50 €, abhängig vom gewünschten Format.

Flurstücksidentifikation

Flurstücksnummer

Die Flurstücksnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Flurstücks, die bei der Identifikation des Grundstücks von großer Bedeutung ist. Diese Nummer besteht normalerweise aus einer Kombination von zwei Zahlen, getrennt durch einen Buchstaben oder ein Zeichen wie einen Bindestrich. Die Nummer dient zur präzisen Festlegung eines bestimmten Bereichs in der Bodenfläche.

Jede Flurstücksnummer ist individuell für das jeweilige Flurstück, das amtlich vermessen wird. Beispielsweise kann die angegebene Nummer "1234-567" angeben, dass es sich um das 567. Flurstück innerhalb der Gemarkung mit der Nummer 1234 handelt. Die Flurstücksnummer ist wichtig für die Grundsteuer, Bauanträge, Kaufverträge, bei Scheidungen und Erbschaften sowie bei der Immobilienbewertung.

Buchungseinheit

Manche Grundstücke bestehen aus mehreren Flurstücken, wodurch sie in unterschiedlichen Buchungseinheiten geführt werden können. Eine Buchungseinheit ist die Kombination von Flurstücksnummern, die einem Grundstück zugeordnet sind. Wenn ein Grundstück aus mehreren Flurstücken besteht, werden die einzelnen Flurstücksnummern durch Kommas getrennt aufgeführt, um die Buchungseinheit zu bilden.

Die Buchungseinheit trägt ebenfalls zur Identifikation des Grundstücks bei und dient als grundbuchrechtlicher Nachweis des Eigentums an einem Grundstück. Es ist wichtig, die korrekte Buchungseinheit zu kennen und bei Bedarf nachzuweisen, um eventuelle Streitigkeiten oder Unklarheiten bei der Eigentumsübertragung eines Grundstücks zu vermeiden.

Insgesamt ermöglicht die Flurstücksidentifikation eine präzise und eindeutige Bestimmung eines Grundstücks anhand seiner Flurstücksnummer und Buchungseinheit. Diese Informationen sind entscheidend für rechtliche und verwaltungstechnische Zwecke sowie für die Beurteilung und den Nachweis des Eigentums an einem Grundstück.

Das Amtliche Vermessung

Das amtliche Vermessung ist ein wichtiger Prozess, um die Grundstücksgröße und Position eines Flurstücks innerhalb eines Liegenschaftskatasters zu bestimmen. Die Vermessung wird von einem amtlich bestellten Vermesser durchgeführt und dient dazu, die Grenzen des Flurstücks exakt festzulegen.

Ein Flurstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der durch amtliche Vermessung definiert und im Liegenschaftskataster erfasst wird. Diese Fläche erhält eine individuelle Flurstücksnummer, die für verschiedene rechtliche Zwecke wie Grundsteuer, Bauanträge, Kaufverträge, Scheidungen und Erbschaften sowie Immobilienbewertungen benötigt wird.

Die Liegenschaftskarte oder Flurkarte ist eine der Grundlagen für die amtliche Vermessung. Sie bildet das gesamte Liegenschaftskataster ab, welches die vermessenen Flurstücke und deren Grenzen, sowie die Eigentumsverhältnisse abbildet.

Die amtliche Vermessung stellt sicher, dass die Grenzen eines jeden Flurstücks korrekt bestimmt werden. Diese Grenzen sind wichtig für Bauvorhaben, Grundstücksteilungen, Genehmigungen und viele andere Aspekte des Grundstücksmanagements. Die korrekte Vermessung und das Liegenschaftskataster tragen dazu bei, Eigentumsrechte zu sichern und eventuelle Konflikte zwischen Nachbarn oder anderen Parteien zu vermeiden.

Um die amtliche Vermessung durchführen zu lassen, muss man sich an das zuständige Katasteramt wenden. Dieses Amt ist auch als Vermessungsamt oder Amt für Bodenmanagement bekannt und ist ein organisatorischer Teil einer staatlichen oder kommunalen Behörde, der die amtlichen Vermessungsaufgaben wahrnimmt. Die Vermessung kann je nach Umfang und Größe des Flurstücks Kosten verursachen, die je nach Bundesland variieren und vom Antragsteller getragen werden müssen.

Insgesamt ist die amtliche Vermessung für die genaue Definition von Flurstücken sowie für die Ermittlung der Grenzen und Flächengrößen innerhalb des Liegenschaftskatasters von großer Bedeutung. Sie bietet Rechtssicherheit für Grundstückseigentümer und ist eine wichtige Grundlage für die Erstellung von Bauanträgen und die Verwaltung von Grundstücken. Dabei trägt der amtlich bestellte Vermesser eine entscheidende Rolle in diesem Prozess.

Nutzungsarten von Flurstücken

Landwirtschaftliche Nutzung

Flurstücke dienen häufig als landwirtschaftliche Flächen. Sie werden für den Anbau von Feldfrüchten, Weiden oder als Grünflächen für Tiere genutzt. Die Landwirtschaft umfasst sowohl Pflanzenbau als auch Tierhaltung. Auf Flurstücken als landwirtschaftliche Nutzfläche kann man unter anderem folgende Elemente finden:

  • Ackerland: Hier werden Getreide, Gemüse oder Futterpflanzen angebaut.

  • Weideland: Flurstücke als Weideflächen nutzen die natürliche Vegetation und ermöglichen es Tieren, sich frei zu bewegen und zu grasen.

  • Obstgärten: Flurstücken, auf denen Obstbäume oder Beerensträucher gepflanzt sind, lassen eine vielfältige Obstproduktion zu.

Waldnutzung

Waldflächen als Flurstücke dienen der Nutzung von Holz- oder Forstproduktion sowie der Erhaltung der Artenvielfalt und der natürlichen Ökosysteme. Der Wald ist nicht nur eine wichtige Rohstoffquelle, sondern auch ein Ort der Erholung und des Naturschutzes. Die Waldnutzung kann in folgende Bereiche unterteilt werden:

  • Nutzholzgewinnung: Aus den Wäldern wird Holz für Bau und Möbel, Papier oder auch Biomasse gewonnen.

  • Nicht-Holz-Forstprodukte: Hierzu zählen beispielsweise Pilze, Beeren, Honig sowie Wildprodukte.

  • Erholung und Naturschutz: Flurstücke als Wälder dienen der Erholung der Bevölkerung und als Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten.

Bau Nutzung

Flurstücke können auch für den Bau von Wohn- und Gewerbeimmobilien oder öffentlichen Einrichtungen genutzt werden. Diese Flächennutzung dient der Entwicklung von Städten und Gemeinden und ermöglicht das Wachstum von Wohnraum, Infrastruktur und Wirtschaft. Beispiele für Bau Nutzungen sind:

  • Wohngebiete: Flurstücke werden für den Bau von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen oder Wohnblöcken verwendet.

  • Gewerbegebiete: Auf Flurstücken entstehen Bürogebäude, Fabriken, Logistikzentren oder Einkaufszentren.

  • Öffentliche Einrichtungen: Flurstücke können auch für den Bau von Schulen, Krankenhäusern, Verwaltungsgebäuden oder Sportanlagen verwendet werden.

Insgesamt bieten Flurstücke vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Landwirtschaft, Wald und Bau. Je nach Bedarf und örtlichen Gegebenheiten werden sie entsprechend genutzt und gestaltet.

Eigentum und Flurstücksrechte

Ein Flurstück ist ein amtlich vermessener Teil einer Grundfläche, der durch eine individuelle Flurstücksnummer gekennzeichnet ist. Die Flurstücksnummer wird benötigt, um rechtliche Transaktionen wie Grundbesitzübertragungen, Bauanträge oder die Erhebung der Grundsteuer durchzuführen. Der Eigentümer eines Flurstücks hat verschiedene Rechte, die im Grundbuch eingetragen sind.

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle Informationen über ein Grundstück und dessen Eigentümer enthält. Es gibt Aufschluss über die Rechte, die mit einem Flurstück verbunden sind, wie zum Beispiel Grunddienstbarkeiten oder Reallasten. Die Eintragungen im Grundbuch helfen, die Rechtsverhältnisse zu klären und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Ein amtlich vermessenes Flurstück ist in der Regel in der Flurkarte dargestellt. Diese Karte zeigt die genauen Grenzen und die Lage der Grundstücke innerhalb einer Gemarkung. Das Amt für Vermessung kann auf Antrag Flurkartenauszüge ausstellen, die bei rechtlichen Transaktionen wie Kaufverträgen oder Bauanträgen verwendet werden können.

Der Eigentümer eines Flurstücks hat das Recht, über sein Grundstück zu verfügen, solange er die gesetzlichen Bestimmungen einhält. Er kann beispielsweise ein Bauvorhaben planen, das Grundstück verkaufen oder vermieten. Allerdings können auch Grunddienstbarkeiten das Nutzungsrecht einschränken. Typische Beispiele für Grunddienstbarkeiten sind das Wegerecht, Leitungsrecht oder Überbaurecht. Diese Dienstbarkeiten sind im Grundbuch eingetragen und dienen dazu, die Rechte und Pflichten der beteiligten Grundstücke zu regeln.

Zusammenfassend spielen Flurstücke eine wichtige Rolle im Eigentums- und Grundstücksrecht. Sie ermöglichen die Identifizierung und rechtliche Regelung von Grundstücken durch amtliche Vermessung und Grundbucheintragungen. Der Eigentümer eines Flurstücks hat verschiedene Rechte, die jedoch durch gesetzliche Bestimmungen oder Grunddienstbarkeiten eingeschränkt werden können.