Luftaufnahme eines goldgelben Getreidefelds mit feinen Fahrspuren

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Wie viel ist Ihr Land wert? Unsere Rechner für Verkaufs- und Pachtpreis geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Fläche – mit klaren Einblicken und Handlungsempfehlungen. Kostenfrei und unverbindlich.

Jahre Erfahrung
15+
Liegenschaften jährlich
1.000+
kostenfrei für Eigentümer
100 %

Ermitteln Sie den realen Wert Ihres Grundstücks: Ob Sie verkaufen, verpachten, eine Erbschaft regeln oder einfach Klarheit gewinnen möchten – eine realistische Einschätzung ist die Grundlage jeder guten Entscheidung. Gerade bei Agrar-, Forst- und Bauflächen gibt es keine Preisschilder im Schaufenster. Zwei benachbarte Flächen können sich im Wert deutlich unterscheiden, weil Bodengüte, Zufahrt, Pachtverträge oder Planungsrecht verschieden sind.

Mit unseren Rechnern für Verkaufs- und Pachtpreis erhalten Sie eine erste Einschätzung. Und wenn Sie mehr Sicherheit brauchen, vermitteln wir über ImmoNetzwerk ein Gutachten von Sachverständigen.

Verkaufspreis- und Pachtpreis-Rechner

Der Verkaufspreis-Rechner fragt in wenigen Schritten die wichtigsten Eckdaten ab: die ungefähre Größe Ihrer Fläche (in Quadratmetern oder Hektar – eine Schätzung genügt), die Nutzungsart und den Standort. Neben Ackerland, Grünland, Forst, Bauland und Bauerwartungsland können Sie auch Sonderflächen angeben, etwa Industrie- und Gewerbeflächen, ehemalige Militärliegenschaften, renaturierte Tagebauflächen oder Deponien und Halden.

Der Pachtpreis-Rechner berücksichtigt zusätzlich, welche Vergütung Sie sich für die Verpachtung wünschen – eine jährliche Zahlung oder eine Einmalzahlung im Voraus. Wenn Sie noch unsicher sind, geben Sie das einfach an.

Beide Rechner sind einfach zu bedienen, kostenfrei und unverbindlich. Auf Wunsch besprechen wir das Ergebnis anschließend persönlich mit Ihnen.

Was den Wert einer Fläche bestimmt

Welche Faktoren besonders ins Gewicht fallen, hängt von der Flächenart ab:

  • Ackerland: Bodengüte (Ackerzahl), Schlaggröße und Zuschnitt, Arrondierung, Zufahrt, Pachtverhältnisse, regionale Nachfrage. Mehr unter Ackerland verkaufen.
  • Grünland: Grünlandzahl, Wasserhaushalt, Nutzbarkeit als Wiese oder Weide, Status als Dauergrünland, Naturschutzauflagen. Siehe Grünland verkaufen.
  • Wald: Baumarten, Altersstruktur, Holzvorrat, Pflegezustand, Schäden, Erschließung, Jagd. Siehe Wald verkaufen.
  • Bauland und Bauerwartungsland: Entwicklungszustand nach § 3 ImmoWertV, Planungsrecht, Erschließung, Zuschnitt, Lage. Siehe Bauland verkaufen.
  • Für alle Flächen: Rechte und Lasten im Grundbuch (etwa ein Wegerecht), Baulasten, Altlasten, Schutzgebiete und bestehende Verträge.

Bodenrichtwert, Verkehrswert und Wertermittlungsverfahren

Bodenrichtwert. Die Gutachterausschüsse werten die Kaufpreise tatsächlicher Grundstücksverkäufe aus (Kaufpreissammlung, § 195 BauGB) und leiten daraus Bodenrichtwerte ab (§ 196 BauGB). Sie sind durchschnittliche Lagewerte für Zonen mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen – eine gute erste Orientierung. Bodenrichtwerte finden Sie in den Portalen der Länder oder gebündelt auf Borisportal. Was der Wert aussagt und was nicht, erklärt unser Artikel Bodenrichtwert.

Verkehrswert. Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks zu erzielen wäre (§ 194 BauGB).

Verfahren. Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) kennt drei Verfahren: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Für unbebaute Flächen steht in der Regel der Vergleich mit Kaufpreisen ähnlicher Grundstücke im Vordergrund; Bodenrichtwerte können dabei herangezogen werden. Bei Flächen mit Erträgen – etwa verpachteten Flächen für Windenergie- oder Photovoltaikanlagen – spielt der Ertrag eine größere Rolle. Mehr dazu im Beitrag Wertermittlung von Windkraftanlagen und bei ImmoNetzwerk unter Verkehrswert ermitteln.

Wann ein Gutachten sinnvoll ist

Eine Online-Einschätzung reicht für viele Entscheidungen: Soll ich verkaufen oder verpachten? Welchen Angebotspreis kann ich ansetzen? In anderen Situationen brauchen Sie mehr:

  • Kurzgutachten: eine kompakte, fachlich fundierte Bewertung durch Sachverständige – etwa als Grundlage für eine gütliche Einigung in der Familie, für interne Planungen oder als Verhandlungsbasis. Mehr unter Kurzgutachten bei ImmoNetzwerk.
  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB: das ausführliche, gerichtsfeste Gutachten, wenn Behörden, Gerichte oder das Finanzamt einen belastbaren Nachweis verlangen, etwa bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung oder Streit unter Miterben. Mehr unter Verkehrswertgutachten bei ImmoNetzwerk.

Für die steuerliche Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens gelten eigene Regeln des Bewertungsrechts. Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, welcher Nachweis im Einzelfall benötigt wird.

Pachtpreise realistisch einschätzen

Auch bei der Verpachtung lohnt ein realistischer Blick. Die angemessene Pacht hängt von Bodengüte, Lage, Flächengröße, Nutzungsart und Laufzeit ab – und von der regionalen Nachfrage. Landpachtverträge sind der zuständigen Behörde anzuzeigen; sie kann einen Vertrag nach dem Landpachtverkehrsgesetz unter anderem beanstanden, wenn die Pacht nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag steht. Worauf es bei der Verpachtung sonst ankommt, lesen Sie auf unserer Seite Fläche verpachten.

So läuft die Einschätzung ab

  1. Rechner öffnen: Wählen Sie den Verkaufspreis- oder den Pachtpreis-Rechner – oder beide nacheinander.
  2. Eckdaten eingeben: Größe, Nutzungsart und Lage; beim Pachtpreis zusätzlich die gewünschte Vergütungsform. Eine ungefähre Angabe genügt.
  3. Kontaktdaten angeben: Damit wir Ihnen die Einschätzung übermitteln und bei Rückfragen erreichen können.
  4. Einschätzung erhalten: Sie erhalten eine erste Orientierung zum Wert bzw. zur Pacht Ihrer Fläche.
  5. Auf Wunsch besprechen: In einem kostenfreien Gespräch ordnen wir das Ergebnis ein und klären, ob ein Verkauf, eine Verpachtung oder ein Gutachten der sinnvolle nächste Schritt ist.

Typische Irrtümer bei der Wertermittlung

  • „Der Bodenrichtwert ist der Preis.“ Er ist ein Durchschnittswert für eine ganze Zone. Die konkrete Fläche kann darüber oder darunter liegen – je nach Bodengüte, Zuschnitt, Zufahrt, Rechten und Lasten.
  • „Was der Nachbar bekommen hat, bekomme ich auch.“ Einzelne Verkäufe unter Nachbarn haben oft besondere Gründe, etwa den Wunsch nach Arrondierung. Sie sind nicht ohne Weiteres übertragbar.
  • „Eine verpachtete Fläche ist weniger wert.“ Für Selbstbewirtschafter mag das gelten, für Kapitalanleger kann eine langfristig verpachtete Fläche gerade attraktiv sein. Entscheidend ist, wen Sie ansprechen.
  • „Bauerwartungsland ist fast Bauland.“ Solange die Planung nicht gesichert ist, tragen Käufer ein Risiko – und preisen es ein.
  • „Ein Gutachten brauche ich nie.“ Für Finanzamt, Gericht oder eine Erbauseinandersetzung ist ein belastbarer Nachweis oft unverzichtbar. Klären Sie früh, was verlangt wird.

Praxisbeispiel: Verkaufen oder verpachten?

Eine Erbengemeinschaft aus drei Geschwistern besitzt mehrere Ackerflurstücke. Eine Schwester möchte verkaufen, ein Bruder die Flächen in der Familie halten, der dritte ist unentschieden. Mit dem Verkaufspreis- und dem Pachtpreis-Rechner verschaffen sich die Geschwister eine erste Orientierung für beide Wege. Im anschließenden, kostenfreien Beratungsgespräch sehen wir uns die Ergebnisse gemeinsam an, besprechen die Ziele jedes Einzelnen und klären, ob für die Auseinandersetzung ein Gutachten sinnvoll ist. Am Ende steht eine Entscheidung, die alle mittragen – die Geschwister entscheiden selbst.

Checkliste: Diese Angaben helfen bei der Bewertung

  • Größe der Fläche (eine ungefähre Angabe genügt)
  • Nutzungsart (z. B. Acker, Grünland, Forst, Bauland, Sonderfläche)
  • Lage: Adresse, Gemarkung oder Flurstück
  • Grundbuchauszug und Flurkarte, soweit vorhanden
  • Bestehende Pacht- oder Nutzungsverträge
  • Bekannte Rechte, Lasten oder Auflagen
  • Anlass der Bewertung (Verkauf, Verpachtung, Erbe, Finanzierung)

Stand: September 2026. Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie funktionieren die Rechner?

Sie übermitteln in wenigen Schritten die Eckdaten Ihrer Fläche – Größe (eine Schätzung genügt), Nutzungsart und Lage; beim Pachtpreis-Rechner zusätzlich die gewünschte Vergütungsform. Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine erste Einschätzung. Die Nutzung ist kostenfrei und unverbindlich.

Für welche Flächen kann ich die Rechner nutzen?

Für Ackerland, Grünland, Forst, Bauland und Bauerwartungsland ebenso wie für Sonderflächen, etwa Industrie- und Gewerbeflächen, ehemalige Militärliegenschaften, renaturierte Tagebauflächen oder Deponien und Halden.

Ist die Einschätzung ein Gutachten?

Nein. Die Einschätzung dient der Orientierung, etwa für die Entscheidung zwischen Verkauf und Verpachtung. Für Behörden, Gerichte, das Finanzamt oder Erbauseinandersetzungen ist häufig ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich; für interne Zwecke kann ein Kurzgutachten genügen.

Was ist der Bodenrichtwert und reicht er für die Bewertung?

Der Bodenrichtwert ist ein von den Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleiteter durchschnittlicher Lagewert des Bodens (§ 196 BauGB). Er ist ein guter Ausgangspunkt, bildet aber die Besonderheiten Ihrer Fläche – Bodengüte, Zuschnitt, Zufahrt, Pacht oder Rechte Dritter – nicht ab.

Was kostet ein Gutachten?

Für Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten nennt ImmoNetzwerk nach einem kostenfreien Erstgespräch einen Festpreis. Aufwand und Dauer hängen von Flächenart, Größe und Unterlagenlage ab.

Hilft mir die Bewertung bei der Entscheidung zwischen Verkaufen und Verpachten?

Ja. Wenn Sie beide Rechner nutzen, sehen Sie beide Perspektiven nebeneinander. In einer kostenfreien Beratung besprechen wir zusätzlich Ihre Ziele, etwa Liquidität, laufende Einnahmen oder den Erhalt des Eigentums in der Familie.

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