Die Ermittlung des Werts einer Windenergieanlage ist ein komplexes Verfahren, das verschiedene Aspekte berücksichtigt. Sachverständige nutzen ihre Fachkenntnisse, um den Verkehrswert einer solchen Anlage zu bestimmen. Die Expertise der Gutachter ist entscheidend, um den wirtschaftlichen Ertrag präzise zu kalkulieren.

Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • Bruttoenergieertrag: Gesamtenergie, die durch die Anlage theoretisch erzeugt werden kann.

  • Nettoenergieertrag: Tatsächlich verwertbare Energie nach Abzug der Verluste.

  • Einflussfaktoren: Umweltbedingungen, technischer Zustand, Marktlage.

Solche Analysen sind für die Berechnung des Ertrags und der Rentabilität einer Windkraftanlage unerlässlich.

Investition und Betriebskosten

  • Hauptinvestitionen: Kosten für Anschaffung und Installation.

  • Nebeninvestitionen: Aufwendungen für zusätzliche Infrastruktur.

  • Betriebskosten: Laufende Ausgaben für Wartung und Instandhaltung.

Diese Posten müssen detailliert aufgeführt und in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen.

Rechtliche und technische Prüfung

Sachverständige beziehen Genehmigungsverfahren und umweltrechtliche Prüfungen in ihre Bewertung mit ein. Die Einhaltung von Vorgaben wie Emissionsgrenzwerten und Abstandsvorschriften beeinflusst den Wert und die Genehmigungsfähigkeit von Windkraftanlagen.

Flächen- und Standortbewertung

  • Standortfläche: Direkt genutzter Bereich.

  • Abstandsfläche: Technische und sicherheitsrelevante Distanzen.

  • Umlagefläche: Fläche für kompensatorische Maßnahmen.

Die Lage und der Flächenbedarf sind entscheidend für die Wertermittlung.

Nutzungsdauer und Technologie

Die Lebensdauer und die technologische Aktualität einer Windkraftanlage beeinflussen ihren Wert erheblich. Gutachter müssen die Erwartungen an die zukünftige Leistungsfähigkeit und potenzielle Modernisierungsinvestitionen bedenken.

Auswirkungen auf die Umgebung

Die Nähe zu Wohngebieten und der Einfluss auf angrenzende Grundstücke können den Wert einer Windenergieanlage sowohl mindern als auch erhöhen. Wertermittlungen berücksichtigen potenzielle Wertminderungs- oder Kompensationsansprüche.

Förderpolitik

Staatliche Subventionen und Fördergelder spielen eine Rolle bei der Wertbestimmung. Die Zukunftsperspektiven dieser politischen Instrumente müssen in die Wertermittlung einfließen.

In ihrer Gesamtheit stellen diese Faktoren die Basis dar, auf der Immobilienbewerter den Wert einer Windkraftanlage bestimmen. Ihre fundierten Erkenntnisse sind für Investoren, Betreiber und Finanzinstitute von großer Bedeutung für die Abschätzung der Wirtschaftlichkeit und für strategische Entscheidungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stellenwert in Deutschland: Windenergie ist ein führendes Element im erneuerbaren Energiemix, mit mehr als 58 Gigawatt Netto-Nennleistung und einem Anteil von 15 Prozent am Strommix.

  • Genehmigungsvorgang: Trotz ausgewiesener Vorranggebiete ist die Errichtung einer Windkraftanlage an die Einbindung in den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan der Kommune gebunden.

  • Umfangreiche Prüfverfahren: Für die Genehmigung von Windprojekten sind diverse Gutachten notwendig, etwa zu Umwelt-, Schall- und Schattenwurfverträglichkeit.

  • Betreibermodelle: Windanlagen können von Grundstückseigentümern oder Pächtern betrieben werden, wobei Pächter vertragsgesicherte Nutzungsrechte genießen.

  • Finanzielle Perspektiven: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sichert Windenergieanlagenbetreibern für 20 Jahre kalkulierbare Einnahmen in Form von Einspeisevergütungen und weiteren Prämien.

  • Wertfaktoren: Die Wertermittlung einer Anlage basiert auf Herstellungskosten, Nennleistung und den lokalen Windverhältnissen.

  • Instandhaltungskosten: Getriebewindräder sind in der Anschaffung kostengünstiger, resultieren jedoch in höheren Wartungskosten.

Anlässe für die Wertermittlung

Bewertungsberichte für Windkraftanlagen

Bei steuerlichen Belangen, Liquidationen, Beleihungen sowie beim Handel mit Windkraftanlagen ist die Ermittlung ihres Wertes elementar. Sachverständige erstellen Verkehrswertgutachten oder Beleihungswertgutachten, die vor allem zur Vorlage bei Finanzbehörden und Banken dienen. Bei bodenordnungsrechtlichen Vorgängen legen Experten den Bodenwert fest, insbesondere wenn Land für Windkraftprojekte umgewidmet wird.

Prüfung der Umweltverträglichkeit für Windkraftanlagen

Großangelegte Windparks erfordern eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die vor allem für Anlagen mit 20 oder mehr Turbinen oder bei signifikantem Waldverlust gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesen Prüfberichten werden diverse Auswirkungen auf Umwelt und Bevölkerung untersucht, darunter Flora, Fauna, Lärm und Bodenveränderungen durch Kabelverlegungen.

Genehmigungsvorgänge für Windkraftanlagen

Für größere Windparks ist ein vollständiges Genehmigungsverfahren erforderlich, während kleinere Projekte durch ein vereinfachtes Verfahren des Bundesimmissionsschutzgesetzes profitieren können. Dieses umfasst trotz fehlender öffentlicher Auslegung die Einbringung detaillierter Konzepte zu Sicherheits- und Umweltaspekten in der Antragsstellung.

Avifaunistische Untersuchungen

Bei der avifaunistischen Analyse werden die Auswirkungen der Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse kartiert. Diese Untersuchungen bedürfen langfristiger Beobachtungen und erfolgen mithilfe von Geoinformationssystemen, um die Risiken für die Tierwelt exakt zu bestimmen.

Bodenuntersuchungen für die Baugrundbewertung

Die Überprüfung des Untergrunds auf Eignung für die Errichtung von Windkraftanlagen ist durch Baugrundgutachten geregelt. Geologische Untersuchungen, Bohrungen und Laboranalysen von Bodenproben liefern Informationen über die Tragfähigkeit und bestimmen die Art des Fundaments.

Lärmbeurteilungsgutachten

Im Rahmen einer Schallgutachtenerstellung wird überprüft, ob die von Windkraftanlagen ausgehenden Geräusche innerhalb der zulässigen Grenzwerte liegen. Die Messung erfolgt nach standardisierten Verfahren, um die Genehmigungsfähigkeit der Anlage zu gewährleisten.

Schattenwurfbeurteilungen

Die Analyse des Schattenwurfs einer Windkraftanlage ist insbesondere für die nähere Umgebung relevant. Sie bewertet den Einfluss des Schattenwurfs auf den Lebensraum und gibt Aufschluss über notwendige Maßnahmen.

Turbulenzanalysen

Um den Einfluss der Windverwirbelungen durch Windkraftanlagen zu erfassen, werden Turbulenzgutachten angefertigt. Sie dienen zur Sicherstellung, dass die Windkraftanlagen keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung und weitere Anlagen haben.

Windbewertungsgutachten

Windgutachten sind unverzichtbar, um das Potenzial eines Standorts für die Errichtung von Windenergieanlagen zu bewerten. Sie umfassen die Analyse von Windgeschwindigkeit, -richtung und anderen relevanten klimatischen Bedingungen.

Wirtschaftliche Betrachtung

Eine zentrale Herausforderung im Energiesektor ist die Gewährleistung konstanter und zuverlässiger Stromversorgung bei steigendem Energiebedarf. Windenergieanlagen tragen zu diesem Versorgungsauftrag bei und müssen gleichzeitig kosteneffektiv operieren, um langfristig ohne staatliche Subventionen bestehen zu können.

Betriebswirtschaft von Windkraftwerken:

  • Kosten: Die Gesamtwirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen beinhaltet diverse Kostenpunkte – von Instandhaltung über Mitarbeitergehälter bis hin zu Entschädigungszahlungen.

  • Stromeinspeisung: Effizienz bemisst sich auch an der Fähigkeit, lokale Haushalte verlässlich mit Energie zu versorgen und mögliche Überschüsse exportfähig zu machen.

Bewertung der Rentabilität:

  • Erlöspreis: Anlagen gelten als profitabel, wenn die Stromgestehungskosten geringer als die Erlöse sind.

  • Förderungen: Langfristig kann von einer echten Wirtschaftlichkeit erst gesprochen werden, wenn Windkraft ohne staatliche Zuschüsse auskommt.

  • Marktlage: Windstrom wird häufig durch Fördermittel unterstützt und ist daher nur bedingt dem freien Markt unterworfen.

Aktuelle Entwicklungen:

  • Ausschreibungen: Seit 2017 führt Deutschland Ausschreibungen für Windkraftprojekte durch, um Kosten zu senken. Dabei steht die geringste Inanspruchnahme der staatlichen EEG-Umlage im Vordergrund.

  • Förderpreise: Im Jahr 2022 bewegen sich die Förderpreise für Onshore-Windkraftanlagen selten über 6 ct/KWh.

  • Investitionsbereitschaft: Projekte, die komplett marktfinanziert sind, zeigen das Potential für eine unabhängige Windenergiewirtschaft.

Jahr
Spanne der Förderpreise Onshore (ct/KWh)
2021
5,15 - 6,00

 

Daten und Statistiken:

  • Die Bundesnetzagentur bietet regelmäßige Aktualisierungen zur Stromerzeugung in Deutschland und Teilen Europas.

  • Spezifische Details zur Rentabilität verschiedener Windkraftanlagen bietet eine Studie der Deutsche WindGuard GmbH.

Herausforderungen:

  • Der Mangel an vergleichbaren, detaillierten Datenbasen erschwert präzise Wirtschaftlichkeitsanalysen.

  • Sachverständige benötigen Zugang zu realen Pachten und transparente Kaufpreissammlungen für Standorte.

Diese Bewertungen sind nicht nur fundamentale Kennzahlen für Betreiber und Investoren, sondern auch für die strategische Planung von Windparks und die gesamte Energiebranche von großer Bedeutung. Sie bilden die Grundlage, um die langfristige Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen zu beurteilen und Potenziale für Optimierungen zu identifizieren.

Berechnung des Energieertrags

Rohenergieertrag von Windenergieprojekten

Zur Ermittlung des Rohenergieertrags einer Windkraftanlage sind die Verteilung der Windgeschwindigkeiten und die Leistungsdaten der Anlage wesentlich. Jede Windkraftanlage verfügt über eine charakteristische Leistungskurve, die ihrer nominellen Leistung entspricht. Ausgehend von dieser Information werden die erwarteten Erträge berechnet.

Allerdings ist der errechnete Rohenergieertrag in der Praxis aufgrund verschiedener Faktoren meistens nicht realisierbar. Beispielsweise treten innerhalb von Windenergieparks gegenseitige Abschattungen der Windräder auf. Bei kleineren Parks beschränkt dies die Anzahl der betreibbaren Anlagen. Der durchschnittliche Wirkungsgrad von Windparks liegt nach Angaben der Deutsche WindGuard GmbH bei etwa 92 Prozent, was einem Abschattungseffekt von 8 Prozent entspricht.

Weitere Effizienzminderungen ergeben sich durch geplante und ungeplante Stillstandszeiten, elektrische Verluste, Vereisungsrisiko und Leistungsabfall der Anlagen im Lauf der Zeit. Auch rechtliche Auflagen im Hinblick auf Lärmbelästigung, Schattenwurf, Artenschutz und Luftverkehr beeinflussen die Effizienz.

Formel zur Berechnung des Nettoenergieertrags

Der Nettoenergieertrag einer Windkraftanlage ergibt sich aus der Verknüpfung sämtlicher Effizienzkenngrößen. Um den finalen Ertrag zu bestimmen, werden die Prozentwerte der Einflussfaktoren miteinander multipliziert:

Nettoenergieproduktion = Abschattungseffekt × rechtliche Rahmenbedingungen × Anlagenverfügbarkeit × elektrischer Wirkungsgrad × Eisrisikominimierung × Leistungskonsistenz

Stehen die Windkraftanlagen beispielsweise zu 3 Prozent still, liegt deren Verfügbarkeit bei 97 Prozent. Unter Berücksichtigung aller Effizienzfaktoren ergibt sich eine Gesamteffizienz von circa 83 Prozent.

Determinanten von Ertrag und Rentabilität

Der Ertrag einer Windkraftanlage wird maßgeblich durch Anlagentypologie, Standortqualität und Windverhältnisse bestimmt. Je höher der Turm und je länger die Rotorblätter, desto höher die potenzielle Leistung. Entscheidend ist jedoch, wie viel Energie tatsächlich generiert wird, die stark vom jeweiligen Standort und den dortigen Windbedingungen abhängig ist.

Offshore-Windparks in Gewässern generieren erfahrungsgemäß die höchsten Energieerträge. An Land bieten unbesiedelte Küstenregionen und Bergkuppen aufgrund der Windverhältnisse gute Voraussetzungen.

Nennleistung + Größe
⌀ Binnenstandort
⌀ Küstenstandort
kleine Anlage
1.700-fache Nennleistung
bis zu 2.000-fache
Große Anlage
2,000-fache Nennleistung
bis zu 3.500-fache

Unter optimalen Bedingungen können sich die Jahreserträge an günstigen Standorten gegenüber durchschnittlichen Binnenstandorten verdoppeln oder sogar verdreifachen.

Kostenfaktoren

Primäre Investitionsaufwendungen

Die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen wird von den primären Investitionsaufwendungen dominiert. Diese Hauptkosten umfassen den Kaufpreis, den Transport und die Montage der Anlage. Die Preise für die benötigten Materialien wie Stahl, Beton und Kupfer variieren und beeinflussen so die Gesamtkosten. Mit technologischen Neuerungen steigen die Anfangsinvestitionen; etablierte Techniken können kostenreduzierend wirken. Als Richtwert für eine moderne Anlage mit über 1.000 KW Leistung liegen die Kosten im Bereich von 770 bis 1.030 Euro pro Kilowatt Nennleistung.

Sekundäre Investitionsaufwendungen

Zu den sekundären Investitionskosten zählen Ausgaben für die Planung, Netzanschluss, Fundamentierung, Erschließung und weitere Posten. Sie basieren auf der Nennleistung und betragen rund 390 Euro pro Kilowatt und müssen mit der Nennleistung und Betriebsdauer multipliziert werden.

Laufende Betriebskosten

Die Betriebskosten während des Anlagenbetriebs beinhalten Wartung, Pacht, Management, Rücklagenbildung und Versicherungen. Jährlich kalkuliert man durchschnittlich 60 Euro pro Kilowatt. Bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 20 Jahren und einer vorzeitigen Demontage müssen Rücklagen aufgestockt werden.

Kosten für die Direktvermarktung

Für die Direktvermarktung des erzeugten Windstroms fallen Kosten an, die sich aufgrund der Volatilität des Strommarktes nur schwer vorhersagen lassen. Etwa 2,5 bis 3 Prozent der Gesamtkosten können als Anhaltspunkt genutzt werden.

Finanzierungsaufwand

Für Windenergieprojekte wird üblicherweise ein Eigenkapitalanteil von 15 Prozent gefordert, während 85 Prozent finanziert werden müssen. Die Zinskosten für die Finanzierung dieser Fremdmittel machen circa 4,5 bis 5 Prozent der Gesamtkosten aus.

Aufteilung der Gesamtkosten

Die Aufschlüsselung der Gesamtkosten zeigt, dass etwa 70 Prozent auf die initialen Investitionen und Wartung entfallen. Die Gemeindebeteiligung beläuft sich auf maximal 3,3 Prozent der Erlöse, meist wird jedoch von einem Durchschnittswert von 3 Prozent ausgegangen.

Größenordnungen der Herstellungskosten

Die Kosten für eine Windenergieanlage mit einer Leistung von 1.500 KW variieren zwischen 950 und 1.300 Euro pro Kilowatt für Anlagen mit Getriebe und 1.300 bis 1.500 Euro pro Kilowatt ohne Getriebe. Größere Anlagen haben höhere Herstellungskosten, profitieren aber von niedrigeren Stromgestehungskosten.

Stromgestehungskosten

Die Kosten für die Erzeugung von elektrischem Strom aus Windenergie setzen sich aus Kapital-, Finanzierungs- und Betriebskosten sowie der Verzinsung über die Nutzungsdauer zusammen, angegeben in Euro pro Megawattstunde oder Cent pro Kilowattstunde. Laut Fraunhofer-Institut sinken die Kosten für erneuerbare Energien, während fossile Energieträger tendenziell teurer werden.

Die Stromgestehungskosten (Levelized Cost of Electricity) sind essenziell für die Kalkulation der Rentabilität im Rahmen der Einspeisevergütung nach EEG und dienen als Indikator für die Wettbewerbsfähigkeit verschiedener Technologien.

Betriebszeit

Windenergieanlagen weisen eine Betriebsspanne von rund 20 bis 30 Jahren auf. Im Durchschnitt endet die aktive Phase bereits nach zwei Jahrzehnten, bedingt durch den Ersatz älterer Anlagen durch effizientere Modelle. Dieser Vorgang, auch als Repowering bekannt, führt oftmals dazu, dass Anlagen vorzeitig außer Betrieb genommen werden, wie es beispielsweise 2017 der Fall war, als der durchschnittliche Stilllegungszeitpunkt bei 16,5 Jahren lag.

Über den Zeitraum von 20 Jahren hinaus ist technisch gesehen eine Fortsetzung der Energiegewinnung möglich, doch sie ist finanziell weniger attraktiv. Einige Gründe dafür sind:

  • Aufhebung der Förderung: Die Vergütung für den erzeugten Strom entfällt.

  • Marktwirtschaftliche Konkurrenz: Die Anlage muss sich gegen subventionierte, moderne Anlagen behaupten.

  • Vertragsbedingungen: Oft endet der Pachtvertrag für den Standort.

  • Instandhaltung: Die Reparaturkosten tendieren dazu, anzusteigen.

  • Weiterbetriebsprüfung: Eine kostenintensive Überprüfung steht an.

Zudem umfassen rechtliche Aspekte nach Ablauf der Förderperiode unter anderem den Nachweis der Standsicherheit, Überwachungs- und Gutachtenpflichten laut der Genehmigung zum Immissionsschutz sowie deren Weitergeltung.

Obgleich der Anstieg der Strompreise eine Fortführung theoretisch begünstigt, verzeichnet die Stromerzeugung ohne finanzielle Beihilfen durch die Netzeinspeisevergütung in der Regel geringere Gewinne. Mit Betriebskosten von 2 bis 5 Cent pro Kilowattstunde und vor der Strompreiswende Mitte 2021 lagen die Börseneinnahmen meist niedriger. Um rentabel zu sein, müsste der Verkaufspreis des Stroms höher und vor allem langfristig kalkulierbar sein.

Flächenverbrauch

Raumbedarf für Windenergieanlagen

Ein Windenergieanlage benötigt für seinen Standort eine Bodenfläche von ungefähr 225 Quadratmetern, zuzüglich der benötigten Fläche für Zugangswege, Transformatorstationen und die temporäre Stellfläche für Wartungskräne. Diese gesamte Fläche wird als Raumbedarf für das jeweilige Windenergieprojekt bezeichnet. Nur Gebiete, die als baureife Flächen klassifiziert sind, können als potenzieller Standort für Windenergieanlagen herangezogen werden. Der Anlagenstandort wird in Lageplänen präzise mit Koordinaten und Abstandsangaben zu umliegenden Bebauungen und Flächen dokumentiert.

Abstandregelung für Windenergieanlagen

Bei der Planung von Windrädern ist der Mindestabstand zu anderen Anlagen wesentlich für die Sicherheit und die Effizienz der Energiegewinnung. Die Abstandfläche zwischen Windenergieanlagen wird typischer Weise auf das Achtfache des Rotordurchmessers in Hauptwindrichtung und das Fünffache in Nebenwindrichtungen festgelegt.

Für die Abstandregelung zu benachbarten Flächen werden in der Regel folgende Mindestdistanzen eingehalten:

  • 300 Meter zu einzelnen Gehöften oder Häusern,

  • 300 bis 500 Meter zu Wohngebäuden außerhalb eines Ortsverbundes, abhängig von der Windrichtung,

  • 500 bis 750 Meter zu Wohnsiedlungen innerhalb eines Ortsverbundes.

Windkraftanlagen mit Höhen über 200 Meter und entsprechend großen Rotoren werden bei Ausschreibungen, insbesondere in windschwachen Gebieten, bevorzugt.

Beteiligungsfläche bei Windenergie

Das Konzept der Umlagefläche sieht vor, dass nicht nur der Besitzer der Anlage, sondern auch Nachbarn eine Entschädigung für die mit der Anlage verbundenen Einschränkungen erhalten. Dabei wird zwischen bereits beanspruchten Flächen und solchen, die zukünftig beeinträchtigt werden könnten, unterschieden. Diese Regelung soll fairere finanzielle Bedingungen für alle von einem Windprojekt betroffenen Parteien schaffen.

Kompensationsflächen für Windenergie

Da Windräder einen sichtbaren Einschnitt in die Natur darstellen, müssen Betreiber von Windkraftanlagen Ausgleichsmaßnahmen für die Umweltbelastung vornehmen. Die benötigte Größe an Kompensationsflächen orientiert sich an der verbrauchten Fläche und den länderspezifischen Vorgaben. Die Schaffung von Ausgleichsflächen durch Renaturierung oder Neuanpflanzungen wird häufig an landwirtschaftliche Betriebe oder Naturschutzorganisationen delegiert, die hierfür eine finanzielle Kompensation erhalten. Derartige Maßnahmen tragen zur Förderung der Artenvielfalt bei, was durch die Erschaffung von Lebensräumen wie Obstwiesen oder das Anlegen neuer Wälder erreicht wird. Die Kosten für Kompensationsflächen bewegen sich in einem steigenden Trend aufgrund zunehmenden Nachfrage.

Windrad
Kompensation
1
Windrad ca. 1 Hektar

 

Wartung

Windkraftwerke sind in ihrer Lebensdauer einer Reihe von Wartungsprozessen unterlegen, um ihre Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten. Zu den halbjährlichen Instandhaltungsmaßnahmen gehören umfassende Prüfungen, die sowohl mechanische als auch elektrische Bauteile betreffen. Dies schließt die gründliche Inspektion des Turmes und aller Komponenten, eine visuelle Überprüfung auf Korrosionsschäden oder Schimmelbefall und die Kontrolle der Laserausrichtung im Antriebsstrang ein. Ebenfalls erfolgen eine Justierung und Reinigung der Bremsen, Funktions- und Dichtigkeitstests sowie eine Drehmomentüberprüfung der Schraubverbindungen. Der Wechsel von Filtern und das Nachfüllen von Betriebsflüssigkeiten sind dabei Standardverfahren.

Auch wenn die Regenerierung von Technikkomponenten wie Elektrik, Elektronik, Hydraulik und Sensoren regelmäßig zwischen den großen Wartungen stattfindet, sind längere Ausfallzeiten meist mit Kompontenten wie dem Generator, dem Getriebe oder den Rotorblättern verbunden. Obwohl Defekte hier seltener auftreten, sind die damit verbundenen Kosten aufgrund von teuren Ersatzteilen und dem benötigten Kran für den Austausch nicht unerheblich.

Mit fortschreitender Betriebszeit der Windkraftanlagen erhöhen sich die Instandhaltungskosten signifikant. Untersuchungen der Deutschen WindGuard GmbH haben ergeben, dass die durchschnittlichen jährlichen Kosten nach dem ersten Jahrzehnt des Betriebs ansteigen, was häufig mehr als die Hälfte der laufenden Betriebskosten ausmacht. Für die langfristige Stromeinspeisung nach der Vertragslaufzeit ist eine kostenintensive Prüfung des Anlagezustandes erforderlich, deren positives Ergebnis die ökonomische Effizienz bescheinigt und damit über die Zukunft der Anlage entscheidet.

Nachnutzungspotenzial

Auswirkungen von Subventionen auf den Wert von Windenergieparks

Bei der Bewertung von Windenergieanlagen stellt die Auslaufphase staatlicher Subventionen eine komplexe Herausforderung dar. Eigentümer müssen sich entscheiden, ob sie in eine kostenintensive Demontage und Entsorgung investieren oder in das Repowering des Standortes. Der Rückbau einer Windenergieanlage verursacht beträchtliche Kosten, die zu berücksichtigen sind und spezielle Rücklagen erfordern.

Nach Ablauf der Förderperiode stehen Betreiber oft vor dem Problem, das ehemals landwirtschaftlich genutzte Gelände wiederherzustellen. Die vergleichsweise geringe Bodenversiegelung an Windkraftstandorten begünstigt die Renaturierung, welche lukrativ sein kann, beispielsweise beim Verkauf oder der Verpachtung als Ausgleichsflächen.

Repowering, das Ersetzen alter Anlagen durch effizientere und leistungsfähigere Systeme, stellt eine alternative Wertsteigerung dar, ist jedoch nicht an allen Standorten realisierbar. Der Wertermittlungsprozess muss diese Einschränkungen miteinbeziehen, da sie die Drittverwendungsfähigkeit des Grundstücks beeinflussen.

Subventionen wirken sich signifikant auf den Wert von Windenergieanlagen aus, besonders während des Zeitraums ihrer Gewährung. Verträge wie Pachtverträge und Tarife der Einspeisevergütung gewähren Planungssicherheit und Kalkulierbarkeit für den Betreiber so lange staatliche Unterstützung besteht. Sobald diese jedoch wegfällt, stehen die Eigentümer vor der Entscheidung, die Anlage ohne Fördermittel weiterzubetreiben, was mit einem Anstieg der Betriebskosten und einem Rückgang der Einnahmen einhergeht, oder die Anlage zu demontieren.

Die Entscheidung für oder gegen ein Repowering muss ebenfalls in die Bewertung einbezogen werden. Hierbei sind nicht nur die potentiellen Einnahmen sondern auch die veränderten Rahmendaten, wie Abstandsflächen, neu zu bewerten. Die Stichhaltigkeit von Einspeisevergütungen an der Strombörse verschärft die Ungewissheit des fortgeführten Betriebs ohne Subventionen.

Während staatliche Förderungen einerseits die Nutzungsdauer von Windkraftanlagen limitieren, gewährleisten sie andererseits einen gewissen Grad an Planungssicherheit. Bei der angemessenen Bewertung von Windparks während des subventionierten Zeitraums nehmen diese daher eine Schlüsselrolle ein. Nach Ende der Förderung werden die Subventionen nicht mehr für eine Ermittlung der Wirtschaftlichkeit oder Bestimmung eines Restwerts berücksichtigt.

Rechtliche Grundlagen für Windenergienutzung

Stromeinspeisung und finanzielle Konditionen

Innerhalb der vorgegebenen Förderdauer existieren klar definierte Bedingungen für die Einbindung von Windkraftanlagen in das Energienetz und deren monetäre Entlohnung. Anbieter partizipieren dabei an Ausschreibungen, die von der Bundesnetzagentur für Windparkareale initiiert werden. Der dabei erzielte Preis für eingespeisten Strom bildet den Grundpreis, welcher aktuell mit maximal 6 Cent pro Kilowattstunde gemäß § 36b EEG 2021 begrenzt ist und sich jährlich um zwei Prozent verringert.

Die Weiterführung von Betrieben, die nicht mehr unter die Förderbestimmungen fallen, setzt entweder einen gewinnbringenden Betrieb voraus oder zumindest eine kostendeckende Stromerzeugung. Eine gängige Methode ist die Direktvermarktung über Off-Site- bzw. On-Site-PPAs (Power Purchase Agreements) im Stromnetz. Bei On-Site-PPAs treten in der Regel Energieversorgungsunternehmen als Vertragspartner in Erscheinung, da diese mit erhöhtem Aufwand verbunden sind. Die fixierten Einspeisetarife während der kurzen Vertragslaufzeiten sorgen für geringe wirtschaftliche Sicherheit.

Eine Besonderheit bietet der Grünstrom-Nachweis, durch welchen, nach Anmeldung in einem Herkunftsregister, Energie als ökologisch erzeugter Strom beworben werden kann.

Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen

Betreiber von Windkraftanlagen haben das Recht auf einen priorisierten Anschluss ans Netz (§ 8 EEG), sowie auf prioritäre Übertragung und Verbreitung des Stroms (§ 11 EEG). Kommt es zu Pflichtverletzungen seitens des Netzbetreibers, sieht das Gesetz Entschädigungszahlungen zum Ausgleich vor (§ 13 EEG).

Ein weiterer Verantwortungsbereich ist technischer Natur. So müssen Anlagen über die Möglichkeit verfügen, dass der Netzbetreiber bei Bedarf die Einspeisung ferngesteuert verringern kann (§ 9 EEG). Hierbei müssen ebenfalls der Direktvermarkter in der Lage sein, die tatsächliche Einspeiseleistung abzurufen und zu regulieren (§ 10b EEG).

Umweltgesetzliche Bestimmungen

Im Kontext der Windenergie spielen umweltrechtliche Vorgaben eine wichtige Rolle. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) fordert bei erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaftsbild entsprechende Ausgleichshandlungen. Hierzu zählt unter anderem die Erschaffung von Öko-Konto-Flächen in Zusammenarbeit mit Landwirten. Zusätzlich dazu müssen Windkraftanlagenbetreiber auch Artenschutzkonzepte entwickeln und schalltechnische Abstandsregeln zu Wohngebieten einhalten.

Pachtverhältnisse und Eigentumsaspekte

Sollten Windkraftanlagen auf gepachteten Flächen errichtet werden, ist ein rechtssicheres Verhältnis zwischen Grundstückseigentümern und Betreibern unerlässlich. Dabei spielen Verträge eine zentrale Rolle, in welchen unter anderem die Nutzungsbedingungen und die Höhe der Pacht detailliert festgelegt sind.

Auswirkungen auf umliegende Immobilien

Einfluss auf Immobilienwerte in der näheren Umgebung

Windenergieanlagen können in einem Radius von bis zu acht Kilometern zu einer Verringerung des Immobilienwertes führen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände variieren je nach Turmdimension, doch schon innerhalb von einem Kilometer kann ein durchschnittlicher Wertverlust von rund 7,1 Prozent auftreten. Insbesondere in ländlichen Arealen ist dieser Rückgang mit bis zu 23 Prozent für Altimmobilien am gravierendsten. Im Gegensatz dazu scheinen Immobilien in Stadtrandlagen weniger betroffen zu sein. Diese Zahlen basieren auf einem Studium der Immobilienangebote einer Online-Plattform über den Zeitraum von 2007 bis 2015.

Der Bundesfinanzhof hat am 22. Juni 2006 erklärt, dass starke Emissionen durch Windkraft durchaus eine Grundlage für die Reduzierung des offiziellen Einheitswertes und damit verbundener Steuern bieten könnten.

Immobilienbesitzer und die öffentliche Meinung: Der Widerstand gegen eine nahegelegene Windenergieanlage spiegelt sich oft in der Wohnwahl potenzieller Käufer wider – ein Kaufinteresse sinkt merklich, wenn eine Anlage in der Nachbarschaft vorhanden ist.

Distanz zur Anlage
Durchschnittlicher Wertverlust
<1 km
7,1 %
> 1 km (ländlich)
Bis zu 23 %
> 1 km (Stadtrand)
Minimale Veränderung

 

Rechtsmittel und Ansprüche von Anliegern

Anwohner verfügen über Rechte zur Abwehr und möglichen Kompensation bei Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen.

Vor Genehmigung: Einwohner können bei entsprechenden öffentlichen Auslegungen ihre Einwände vor der Genehmigungserteilung erheben. Versäumt ein Bürger diesen Schritt, kann dies seine späteren Möglichkeiten, gegen genehmigte Baupläne vorzugehen, einschränken.

Kommunale Einflussnahme: Gemeinden können mithilfe von Bauleitplänen Einsatzbereiche für Windenergie begrenzen oder durch Beteiligung an der Regionalplanung Einfluss nehmen.

Nach Erteilung: Die Betroffenen haben das Recht, binnen eines Monats nach Bekanntgabe einer Genehmigung Einspruch zu erheben. Eine erfolgreiche Klage kann, trotz Neuregelungen, die den sofortigen Bau beginn ermöglichen, einen frühen Rückbau nach sich ziehen.

Wissenswertes: Die Aarhus-Konvention stärkt Bürgerrechte in Umweltangelegenheiten, indem sie Zugang zu Informationen, Beteiligung an Entscheidungsverfahren und gerichtlichen Beistand in Umweltbelangen gewährleistet.

Militärische Interessen: Zuweilen sind es militärische Institutionen, die sich gegen die Einrichtung von Windenergieanlagen aufgrund von Luftraumnutzungsrechten aussprechen.

Bitte beachten Sie, dass das oben angeführte Widerspruchsverfahren in den meisten Bundesländern nicht mehr existiert.

Maßnahme
Beschreibung
Öffentliche Auslegung
Einwände vor Genehmigung erlaubt
Bauleitplanung durch Gemeinde
Begrenzung von Nutzungsflächen möglich
Klage gegen Genehmigungsbescheid
Einspruch innerhalb eines Monats
Einbezug Aarhus-Konvention
Abwehr von Windkraftprojekten

Häufig gestellte Fragen

Die Rotornaben-Höhe bezeichnet den vertikalen Abstand vom Boden bis zur Mitte des Rotors einer Windenergieanlage. Sie bestimmt zusammen mit dem Radius des Rotorkreises die Gesamthöhe der Anlage.

Die Verteilung des Nutzungsentgelts folgt keinem festgelegten Schema und basiert auf individuellen Verhandlungen. Grundstückseigentümer erhalten in der Regel direkt einen Anteil für die Bereitstellung von Flächen. Eine gängige Praxis ist, dass landwirtschaftliche Pächter im Einflussbereich der Anlage einen bestimmten Prozentsatz erhalten, während Gemeinden aufgrund gesetzlicher Regelungen einen festen Betrag pro Kilowattstunde erzielen können.

Die Höhe der Vergütung für den Strom aus Windenergieanlagen ist seit 2017 marktbasiert, mit Unterschieden zwischen Onshore- und Offshore-Anlagen. Bei Onshore-Anlagen verringert sich zudem die Vergütungsobergrenze jährlich um zwei Prozent. Die Einnahmen der Anlagenbetreiber setzen sich aus verschiedenen Vergütungen für Strom, Marktprämien und ggf. speziellen Zuschlägen zusammen.

Eine Windkraftanlage erzielt unter normalen Bedingungen und außerhalb außergewöhnlicher Marktentwicklungen eine jährliche Rendite von etwa sieben bis acht Prozent. Offshore-Anlagen weisen häufig eine höhere Profitabilität auf.

Die Stromproduktion einer Windkraftanlage variiert je nach Standort, Windverhältnissen und Anlagentyp. Onshore-Anlagen produzieren durchschnittlich zwischen 4 und 7 Millionen Kilowattstunden jährlich, während Offshore-Anlagen oft wesentlich mehr Strom generieren.

Die Anschaffungspreise von Windkraftanlagen sind rückläufig, was auf staatliche Förderung, technologische Fortschritte und effizientere Produktionsverfahren zurückzuführen ist. Heutzutage kosten kleine Anlagen weniger als in den 1990er Jahren, trotz gesteigerter Effizienz und Leistung.

Die Pacht einer Windkraftanlage ist eine Möglichkeit für Investoren, sich an der Windenergie zu beteiligen. Die Pachtkosten variieren je nach Anlagengröße, Standort und Vertragsgestaltung.

Die Instandhaltung von Windkraftanlagen verursacht laufende Kosten, die insbesondere von technischem Zustand und Alter der Anlage abhängen. Regular maintenance is crucial for efficient operation and prevention of costly repairs.

Windkraftanlagen sind für einen langfristigen Betrieb konzipiert, wobei die durchschnittliche Lebensdauer zwischen 20 und 25 Jahren liegt. Die genaue Betriebsdauer hängt von Wartung und lokalen Gegebenheiten ab.

Anwohner in der Umgebung von Windparks erhalten unter Umständen Entschädigungen für potenzielle Beeinträchtigungen. Die Form und Höhe der Kompensation sind individuell verschieden und können von direkten Zahlungen bis zu infrastrukturellen Verbesserungen reichen.

Der Wiederverkaufswert einer gebrauchten Windkraftanlage hängt von verschiedenen Faktoren wie Alter, Zustand und technischer Entwicklung ab. Oftmals ist eine Umnutzung oder ein Verkauf in Märkten mit geringeren technologischen Standards möglich.

Nach dem Abbau werden Windkraftanlagen einer umweltverträglichen Entsorgung oder einem Recycling zugeführt. Die weitere Verwendung von Teilen oder Materialien ist ebenfalls möglich und trägt zur Nachhaltigkeit bei.