Solar- & Windflächen

Windkraft oder Photovoltaik

Zwei Wege zur Energieerzeugung im Vergleich – aus Sicht des Flächeneigentümers

Solarmodule auf einer blühenden Wiese, im Hintergrund mehrere Windenergieanlagen unter blauem Himmel Mit KI erzeugt

Immer mehr Flächeneigentümer werden von Projektierern angesprochen: Ob sich die Fläche für einen Windpark oder eine Photovoltaik-Freiflächenanlage eigne? Die Angebote klingen oft verlockend – langfristige, planbare Einnahmen aus Flächen, die bisher nur landwirtschaftliche Pachterträge brachten. Doch Wind und Sonne stellen sehr unterschiedliche Anforderungen an Standort, Recht und Vertrag.

Dieser Beitrag vergleicht beide Technologien aus der Sicht des Eigentümers: Welche Fläche eignet sich wofür, wie läuft die Genehmigung, was steht in den Verträgen, was bedeutet das für die Landwirtschaft und welche Risiken sollten Sie kennen?

Welche Fläche eignet sich wofür?

Windenergie braucht vor allem Wind – also freie, windhöfige Lagen, oft auf Anhöhen, in der offenen Feldflur oder im Wald. Wegen der Höhe der Anlagen sind Abstände zu Wohngebäuden, Schutzgebieten, Flugsicherungseinrichtungen und anderen Belangen einzuhalten. Die Planung wird zunehmend über ausgewiesene Windenergiegebiete gesteuert: Bund und Länder haben Flächenziele für die Windenergie festgelegt, die über Regional- und Bauleitpläne umgesetzt werden. Ob Ihre Fläche in einem solchen Gebiet liegt, entscheidet maßgeblich über ihre Chancen.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen brauchen große, zusammenhängende und gut besonnte Flächen, möglichst eben oder südlich geneigt, ohne Verschattung. Entscheidend sind zudem ein erreichbarer Netzanschluss und die planungsrechtliche Zulässigkeit. Bevorzugt werden häufig Flächen mit geringerer landwirtschaftlicher Wertigkeit, Konversionsflächen oder Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen. Mehr dazu im Beitrag Privilegierung PV-Freiflächenanlage.

In der Praxis ist oft nur eine der beiden Nutzungen realistisch. Ein ernsthafter Projektierer prüft Wind- bzw. Solarpotenzial, Netz, Planungsrecht und Schutzgüter, bevor er einen Vertrag anbietet.

Genehmigung und Planungsrecht

Windenergieanlagen sind im Außenbereich privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Anlagen ab einer bestimmten Größe bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), in der unter anderem Lärm, Schattenwurf, Artenschutz und Luftverkehr geprüft werden. Die Regeln zur Steuerung über Windenergiegebiete haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert (unter anderem § 249 BauGB und das Windenergieflächenbedarfsgesetz).

Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind im Außenbereich nur in bestimmten Fällen privilegiert, etwa in einem Korridor entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen oder als Agri-Photovoltaik in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BauGB). In allen anderen Fällen braucht es meist einen Bebauungsplan der Gemeinde. Den Ablauf erläutert der Beitrag Genehmigung PV-Freiflächenanlage.

Die Genehmigungen beantragt in der Regel der Projektierer. Für Eigentümer bedeutet das: Zwischen Vertragsschluss und Bau können Jahre vergehen – und nicht jedes Projekt wird realisiert.

Was in den Nutzungsverträgen steht

Eigentümer verkaufen ihre Flächen für Wind- oder Solarprojekte meist nicht, sondern stellen sie über einen Nutzungs- bzw. Gestattungsvertrag zur Verfügung. Das Recht des Betreibers wird zusätzlich über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert (§§ 1090 ff. BGB). Wichtige Regelungspunkte sind:

  • Laufzeit und Verlängerungsoptionen,
  • Vergütung, etwa als fester Betrag oder als Anteil am Ertrag, mit Wertsicherung,
  • Planungsphase: Vergütung oder Entschädigung während der Entwicklung und Regeln, falls das Projekt scheitert,
  • Rückbau am Ende der Laufzeit und eine Sicherheit dafür, etwa eine Bürgschaft,
  • Bewirtschaftung der Restflächen, Zuwegung, Kabeltrassen und Entschädigung für Ernteausfälle,
  • Übertragbarkeit des Vertrags auf andere Betreiber und Eintrittsrechte finanzierender Banken.

Bei Windparks werden die Entgelte häufig über einen Flächenpool auf alle Eigentümer im Plangebiet verteilt. Wie Nutzungsrechte grundsätzlich funktionieren, erklärt der Beitrag Nutzungsrecht Grundstück.

Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Windenergie beansprucht dauerhaft nur einen kleinen Teil der Fläche für Fundament, Kranstellfläche und Zuwegung. Die übrige Fläche kann in der Regel weiter bewirtschaftet werden; während der Bauphase kommt es zu Einschränkungen.

Photovoltaik belegt die Fläche weitgehend. Eine Beweidung, etwa mit Schafen, ist oft möglich. Agri-Photovoltaik kombiniert Stromerzeugung und landwirtschaftliche Nutzung auf derselben Fläche, etwa durch hoch aufgeständerte oder vertikale Module.

Ist die Fläche verpachtet, muss der Landpachtvertrag berücksichtigt werden: Ein laufender Pachtvertrag kann einem Projekt entgegenstehen oder einvernehmlich angepasst werden müssen. Wie Landpachtverträge enden, lesen Sie im Beitrag Pachtvertrag kündigen. Auch Auswirkungen auf Agrarförderung sollten geprüft werden.

Steuern und Bewertung

Die Nutzungsentgelte sind steuerpflichtig – je nach Zuordnung der Fläche als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder im Rahmen eines Betriebs. Flächen, die dauerhaft für Energieanlagen genutzt werden, können zudem bei der Grundsteuer und bei Erbschaft oder Schenkung anders bewertet werden als land- und forstwirtschaftliche Flächen. Das kann erhebliche Folgen haben, etwa bei der Hofübergabe. Mehr dazu im Beitrag Freiflächen-Photovoltaik und Steuern. Lassen Sie diese Fragen vor Vertragsschluss steuerlich prüfen.

Langfristige Nutzungsverträge beeinflussen auch den Wert einer Fläche – für Käufer können gesicherte Entgelte attraktiv sein. Mehr zur Bewertung im Beitrag Wertermittlung von Windkraftanlagen.

Praxisbeispiel: Zwei Anfragen, eine Entscheidung

Eine Landwirtsfamilie erhält im selben Jahr zwei Anfragen: Ein Windprojektierer möchte eine Anlage auf einer Anhöhe errichten, die im Entwurf des Regionalplans als Windenergiegebiet vorgesehen ist. Ein Solarprojektierer interessiert sich für eine große, ebene Ackerfläche in Hofnähe.

Die Familie lässt beide Vertragsentwürfe prüfen. Beim Windprojekt überzeugt, dass die Fläche weiter bewirtschaftet werden kann und alle Nachbarn über einen Flächenpool beteiligt sind. Beim Solarprojekt fehlt noch ein Bebauungsplan, und die Fläche gehört zu den besten Böden des Betriebs. Die Familie entscheidet sich, den Windvertrag abzuschließen, und schlägt dem Solarprojektierer eine weniger ertragreiche Fläche vor.

Checkliste: Anfrage eines Projektierers prüfen

  • Liegt die Fläche in einem Windenergiegebiet bzw. kommt sie planungsrechtlich für PV infrage?
  • Wie weit ist der nächste Netzanschlusspunkt?
  • Wer ist der Projektierer, welche Referenzen hat er?
  • Laufzeit, Vergütung, Wertsicherung und Planungsphase prüfen
  • Rückbauverpflichtung und Sicherheit vereinbaren
  • Auswirkungen auf bestehende Pachtverträge und Bewirtschaftung klären
  • Steuerliche Folgen (Einkommen-, Grund-, Erbschaftsteuer) prüfen lassen
  • Vertrag und Dienstbarkeit rechtlich prüfen lassen

Fazit

Ob Windkraft oder Photovoltaik – für Flächeneigentümer entscheidet vor allem die Lage darüber, welche Nutzung überhaupt infrage kommt. Windenergie lässt die Landwirtschaft weitgehend bestehen, Photovoltaik belegt die Fläche stärker, bietet aber mit Agri-PV neue Kombinationen. Beide binden die Fläche über lange Zeit. Wer Verträge sorgfältig prüft, Rückbau und Steuern bedenkt und Nachbarn einbezieht, kann langfristig profitieren. Eine erste Einschätzung zur Verpachtung Ihrer Fläche erhalten Sie mit dem Pachtpreis-Rechner auf unserer Seite Fläche verpachten.

Häufige Fragen: Windkraft oder Photovoltaik

Was ist für meine Fläche besser – Windkraft oder Photovoltaik?

Das entscheiden vor allem Lage und Planungsrecht, nicht der Eigentümer allein. Windenergieanlagen brauchen windhöfige Standorte mit ausreichendem Abstand zu Wohnbebauung und liegen oft in ausgewiesenen Windgebieten. Photovoltaik-Freiflächenanlagen brauchen große, gut besonnte Flächen mit Netzanschluss und meist einen Bebauungsplan. Häufig ist nur eine der beiden Nutzungen realistisch.

Brauche ich als Eigentümer eine Genehmigung?

Die Genehmigung beantragt in der Regel der Projektierer. Größere Windenergieanlagen bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Photovoltaik-Freiflächenanlagen einer Baugenehmigung, oft auf Grundlage eines Bebauungsplans. Als Eigentümer stellen Sie die Fläche über einen Nutzungsvertrag und eine Dienstbarkeit zur Verfügung.

Kann ich die Fläche weiter landwirtschaftlich nutzen?

Bei Windenergie wird nur ein kleiner Teil der Fläche für Fundament, Kranstellfläche und Zuwegung dauerhaft benötigt; der Rest bleibt meist bewirtschaftbar. Bei einer klassischen Photovoltaik-Freiflächenanlage ist die Fläche weitgehend belegt, eine Beweidung ist teils möglich. Agri-Photovoltaik kombiniert Stromerzeugung und Landwirtschaft auf derselben Fläche.

Wie lange binde ich mich?

Nutzungsverträge für Wind- und Solarprojekte laufen typischerweise über viele Jahre bis Jahrzehnte, oft mit Verlängerungsoptionen für den Betreiber. Achten Sie auf klare Regelungen zu Laufzeit, Vergütung, Wertsicherung, Rückbau und Sicherheiten.

Was bedeutet ein Flächenpool bei Windparks?

In einem Flächenpool werden die Nutzungsentgelte eines Windparks nach einem vereinbarten Schlüssel auf alle Eigentümer im Plangebiet verteilt – nicht nur auf diejenigen, auf deren Flächen eine Anlage steht. Das schafft Akzeptanz unter Nachbarn und verhindert, dass einzelne Eigentümer ein Projekt blockieren.

Hat die Nutzung für Energieanlagen steuerliche Folgen?

Ja, möglicherweise. Die Nutzungsentgelte sind zu versteuern, und Flächen, die dauerhaft für Energieanlagen genutzt werden, können bei der Grundsteuer sowie bei Erbschaft und Schenkung anders bewertet werden als land- und forstwirtschaftliche Flächen. Lassen Sie das vor Vertragsschluss steuerlich prüfen.

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