Feldweg zwischen grünen Hügeln unter einem farbigen Abendhimmel

Kaufen · Für Käufer & Investoren

Agrar-, Forst- und Bauflächen kaufen

Freiflächen sind eine Investition in Ihre Zukunft. Sehen Sie aktuelle Angebote ein oder richten Sie einen Suchagent ein – und erfahren Sie als Erster von neuen Objekten aus unserem Netzwerk.

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Haben Sie Interesse am Erwerb und an der Bewirtschaftung von Freiflächen? Ob Landwirt, der seinen Betrieb arrondieren möchte, Waldinteressent, Bauherr, Projektentwickler oder Kapitalanleger: Über Agrar & Land sehen Sie aktuelle Angebote für Agrar-, Forst- und Bauflächen ein – und mit dem Suchagent erfahren Sie als Erster von neuen Objekten.

Flächen sind knapp, und viele gute Angebote sind schnell vergeben. Umso wichtiger ist es, früh informiert zu sein und vor dem Kauf die richtigen Fragen zu stellen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie passende Flächen finden, was Sie vor dem Kauf prüfen sollten und welche rechtlichen Besonderheiten beim Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke gelten.

Aktuelle Angebote und Suchagent

Kaufangebote: Die aktuellen Angebote finden Sie im Anzeigenportal von ImmoNetzwerk, vorgefiltert auf Agrar- und Freiflächen in ganz Deutschland. Dort sehen Sie Lage, Größe, Nutzungsart und die Eckdaten des Exposés.

Suchagent: Mit dem Suchagent hinterlegen Sie Ihre Wünsche: die Region (Postleitzahl und Umkreis), die gesuchte Objektart, Ihr maximales Budget und die Mindestgröße sowie auf Wunsch den Zweck Ihrer Suche. Passende neue Angebote erhalten Sie dann automatisch – häufig, bevor sie breit sichtbar sind. Der Suchagent ist kostenfrei und unverbindlich.

Investoren finden weitere Informationen und Ankaufprofile bei ImmoNetzwerk für Investoren. Wer gezielt in Energieflächen investieren möchte, findet Hintergründe im Artikel Investition Solarpark.

Was Sie vor dem Kauf prüfen sollten

  • Grundbuch: Wer ist Eigentümer, welche Rechte und Lasten sind eingetragen – etwa Wegerechte, Leitungsrechte oder Grundschulden? Mehr im Artikel Grundbuch.
  • Kataster und Lage: Stimmen Flurstücke, Grenzen und Größe mit dem Angebot überein? Flurkarte und Liegenschaftsbuch geben Auskunft.
  • Nutzung und Planungsrecht: Ist die Fläche Acker, Grünland, Wald oder Bauland? Darf sie so genutzt werden, wie Sie es planen? Dauergrünland, Wald und Außenbereichsflächen unterliegen Beschränkungen.
  • Bodenqualität und Wert: Bodenrichtwert und Bodenschätzung (etwa die Ackerzahl) geben eine erste Orientierung. Für eine unabhängige Einschätzung siehe unsere Bewertungsseite.
  • Pachtverträge: Laufzeit, Pachthöhe und Kündigungsfristen bestimmen, wann Sie die Fläche selbst nutzen können.
  • Baulasten, Altlasten, Schutzgebiete: Gerade bei Bauland und ehemals gewerblich genutzten Flächen sind diese Auskünfte unverzichtbar.
  • Zufahrt: Ist die Fläche über öffentliche Wege erreichbar oder nur über fremde Grundstücke?

Rechtliche Besonderheiten beim Erwerb von Agrar- und Forstflächen

  • Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz: Der Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist in der Regel genehmigungspflichtig (§ 2 GrdstVG). Die Behörde kann die Genehmigung versagen, etwa wenn die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeuten würde (§ 9 GrdstVG). In der Praxis betrifft das vor allem Käufe durch Nichtlandwirte, wenn ein Landwirt die Fläche dringend benötigt.
  • Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Wird die Genehmigung nicht erteilt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen in den Vertrag eintreten (§ 4 RSG). Weitere Vorkaufsrechte, etwa der Gemeinde oder nach Landeswald- und Naturschutzrecht, können hinzukommen – siehe Vorkaufsrecht.
  • Pachtverträge: Sie treten mit dem Eigentumsübergang in bestehende Verträge ein (§ 593b in Verbindung mit § 566 BGB).
  • Beurkundung und Absicherung: Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet (§ 311b Abs. 1 BGB); bis zur Umschreibung sichert Sie eine Auflassungsvormerkung ab. Was im Vertrag stehen sollte, erklärt der Beitrag Grundstückskaufvertrag.

Die Landesgesetze zum Grundstückverkehr unterscheiden sich teils erheblich; in einigen Ländern gelten eigene Agrarstrukturgesetze. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

Kaufnebenkosten einplanen

Zum Kaufpreis kommen in der Regel die Grunderwerbsteuer, deren Steuersatz das jeweilige Bundesland festlegt, sowie Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Je nach Fläche können Kosten für Vermessung, Gutachten oder die Löschung von Belastungen hinzukommen. Wer welche Kosten trägt, regelt der Kaufvertrag.

Welche Fläche passt zu welchem Ziel?

  • Landwirte achten auf Bodengüte, Schlaggröße, Hofnähe und den Zeitpunkt, ab dem sie die Fläche selbst bewirtschaften können. Pachtfreie Flächen haben für sie meist Vorrang.
  • Kapitalanleger suchen häufig langfristig verpachtete Flächen mit solidem Pächter. Wichtig sind Laufzeit, Pachtanpassungsklauseln und die Frage, wer die Grundsteuer trägt.
  • Waldinteressenten prüfen Bestand, Erschließung, Schäden und Jagd – mehr unter Wald & Forst.
  • Bauherren und Entwickler interessiert vor allem das Planungsrecht: Ist die Fläche baureif, Rohbauland oder erst Bauerwartungsland? Hintergründe im Artikel Rohbauland kaufen.
  • Energie-Investoren schauen auf Netzanschluss, Privilegierung und Genehmigungsfähigkeit von Photovoltaik- oder Windprojekten.

Typische Fehler beim Flächenkauf

  • Nur auf den Preis je Quadratmeter schauen: Zufahrt, Pachtverträge, Rechte Dritter und Nutzungsbeschränkungen entscheiden oft mehr über den tatsächlichen Wert als der Preis pro Fläche.
  • Genehmigungsdauer unterschätzen: Das Verfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz und mögliche Vorkaufsrechte brauchen Zeit. Planen Sie Finanzierung und Übergabe entsprechend.
  • Pläne ohne Prüfung: Wer eine Wiese umbrechen, im Außenbereich bauen oder Wald roden möchte, braucht in der Regel Genehmigungen – und bekommt sie nicht immer.
  • Grenzen nicht kennen: Stimmen die Grenzen in der Natur nicht mit dem Kataster überein, kann eine Vermessung Klarheit schaffen – siehe Grundstück vermessen.

Praxisbeispiel: Arrondierung eines Betriebs

Ein Landwirt sucht Flächen in der Nähe seines Hofes, um seine Schläge zu vergrößern. Er richtet einen Suchagent für seine Region ein, mit Ackerland und Grünland als Objektart. Einige Wochen später erhält er ein passendes Angebot: eine verpachtete Ackerfläche, deren Pachtvertrag in zwei Jahren endet. Vor dem Kauf prüft er Grundbuch, Flurkarte und Pachtvertrag und klärt mit dem Notar die Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz. Da er die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs nutzt, ist das Genehmigungsverfahren für ihn gut planbar.

Checkliste für Käufer

  • Suchprofil mit Region, Objektart, Budget und Mindestgröße anlegen
  • Grundbuch, Flurkarte und Liegenschaftsbuch prüfen
  • Nutzung, Planungsrecht und Schutzgebiete klären
  • Pachtverträge und Nutzungsrechte einsehen
  • Zufahrt und Wegerechte prüfen
  • Genehmigungspflicht und Vorkaufsrechte im Zeitplan berücksichtigen
  • Kaufnebenkosten und Finanzierung einplanen

Stand: September 2026. Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wo finde ich aktuelle Kaufangebote?

Aktuelle Angebote für Agrar- und Freiflächen finden Sie im Anzeigenportal von ImmoNetzwerk (Link „Kaufangebote ansehen“). Über den Suchagent erfahren Sie zusätzlich als Erster von neuen Objekten, die zu Ihrem Suchprofil passen.

Was kostet der Suchagent?

Der Suchagent ist kostenfrei und unverbindlich. Sie hinterlegen Region, Objektart, Budget und Mindestgröße und erhalten passende Angebote.

Brauche ich als Käufer von Agrarland eine Genehmigung?

Der Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen ist in der Regel nach dem Grundstückverkehrsgesetz genehmigungspflichtig (§ 2 GrdstVG). Die Genehmigung kann unter bestimmten Voraussetzungen versagt werden, etwa wenn ein Nichtlandwirt kauft und ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt (§ 9 GrdstVG). Freigrenzen sind länderspezifisch.

Was passiert mit bestehenden Pachtverträgen?

Als Käufer treten Sie in bestehende Pachtverträge ein (§ 593b in Verbindung mit § 566 BGB). Prüfen Sie Laufzeiten, Kündigungsmöglichkeiten und Konditionen deshalb vor dem Kauf.

Welche Nebenkosten fallen beim Kauf an?

Typisch sind Grunderwerbsteuer (der Steuersatz wird vom jeweiligen Bundesland festgelegt), Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie gegebenenfalls Kosten für Vermessung oder Gutachten. Wer die Kosten trägt, regelt der Kaufvertrag.

Können auch Nichtlandwirte Agrarland kaufen?

Grundsätzlich ja, aber das Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz kann zu Einschränkungen führen, wenn ein Landwirt die Fläche dringend benötigt und zu vergleichbaren Bedingungen kaufen möchte. Zudem kann ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht greifen (§ 4 RSG). Planen Sie diese Schritte zeitlich ein.

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