Beim Grundstück erschließen geht es darum, ein unbebautes Gelände baulich nutzbar zu machen, indem bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden um daraus ein Baugrundstück zu machen. Dies kann beispielsweise die Bereitstellung von Straßen, Strom- oder Wasserversorgung sowie die Sicherstellung von Kanalisation und Abwassersystemen beinhalten. Bevor Bauherren auf einem Grundstück ihr Traumhaus errichten können, ist es oftmals erforderlich, dieses erschlossene Bauland bereitzustellen.
Gemäß § 125 BauGB muss ein Bebauungsplan existieren, um ein Grundstück erschließen zu dürfen. In diesem Bebauungsplan legt die Kommune fest, welche Nutzungsarten auf der betreffenden Fläche erlaubt sind. Die Erschließung eines Grundstücks ist grundsätzlich die Voraussetzung für dessen Bebaubarkeit und Baugenehmigungen werden in der Regel nur dann erteilt, wenn die Erschließung gesichert ist.
Die Grundstückseigentümer sind für die Erschließung ihrer Grundstücke zuständig und müssen die gesamte Planung und Durchführung der Maßnahmen sowie die anfallenden Kosten dafür tragen. Die Kosten können dabei variieren, je nachdem, welche Maßnahmen notwendig sind und in welchem Umfang diese durchgeführt werden müssen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die anfallenden Kosten sowie mögliche Fördermöglichkeiten zu informieren, um den Hausbau erfolgreich umzusetzen.
Grundlagen Der Erschließung
Ein wichtiger Aspekt beim Bau eines Hauses oder einer anderen Art von Gebäude ist die Erschließung des Grundstücks. In diesem Abschnitt werden die Grundlagen der Erschließung eines Grundstücks erläutert und die Unterscheidung zwischen öffentlicher und privater Erschließung gemacht.
Öffentliche Erschließung
Die öffentliche Erschließung eines Grundstücks umfasst den Zugang zu Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen, die vom Staat oder Gemeinden bereitgestellt werden. Hierzu gehören beispielsweise die Anbindung an Verkehrswege, Straßenbau, Wasser- und Abwasserversorgung, sowie Strom- und Telekommunikationsnetze.
Ein Bebauungsplan gemäß § 125 BauGB muss vorliegen, bevor ein Grundstück erschlossen werden kann. In diesem Plan legt die Kommune fest, welche Nutzungen auf der betreffenden Fläche zugelassen sind. Die Bauordnungen und das Baugesetzbuch (BauGB) bilden die rechtliche Grundlage für die Erschließung und die damit verbundenen Zuständigkeiten und Verfahren.
Private Erschließung
Anders als bei der öffentlichen Erschließung handelt es sich bei der privaten Erschließung um den Ausbau von Grundstücken, der nicht von der öffentlichen Hand, sondern von Privatpersonen oder Unternehmen durchgeführt wird. Solche Maßnahmen können die Erschließung innerhalb eines Wohngebietes oder die Erschließung von Einzelgrundstücken beinhalten. Dazu gehören oft die Herstellung oder Verbesserung von Zuwegungen, Grünflächen und Beleuchtung.
Sowohl bei öffentlicher als auch bei privater Erschließung haben die Grundstückseigentümer gewisse Rechte und Pflichten. Sie sind dafür verantwortlich, die entsprechenden Auflagen und Vorgaben der Erschließung gemäß Bebauungsplan, Bauordnungen und Baugesetzbuch einzuhalten und die Kosten für die Erschließungsmaßnahmen zu tragen.
Zusammenfassend ist es wichtig, bei der Planung eines Bauvorhabens die Erschließung des Grundstücks zu berücksichtigen und sich über die rechtlichen Grundlagen, wie den Bebauungsplan, Bauordnungen und das Baugesetzbuch, im Klaren zu sein. Eine erfolgreiche Erschließung, ob öffentlich oder privat, stellt die Voraussetzung für die Baugenehmigung und den weiteren Verlauf des Bauvorhabens dar.
Erschließungsanlagen
Straßen und Wege
Erschließungsanlagen sind für die Zugänglichkeit und Nutzung eines Grundstücks notwendig. Dazu zählen unter anderem Straßen und Wege, die eine verkehrsmäßige Erschließung gewährleisten. Dazu gehören sowohl öffentliche Verkehrsflächen als auch private Zufahrtswege. Sie sind wichtig für die Anbindung des Grundstücks an das Verkehrsnetz.
Wasserversorgung und Kanalisation
Eine weitere wichtige Komponente der Erschließungsanlagen ist die Wasserversorgung und Kanalisation. Hierbei handelt es sich um Leitungen, die dem Anschluss von Wasser- und Abwassersystemen dienen. Die Wasserversorgung gewährleistet die Versorgung des Grundstücks mit Trink- und Brauchwasser, während die Kanalisation für die Entwässerung und Entsorgung des Abwassers zuständig ist. Beide Systeme sind daher notwendig, um ein Grundstück baureif und nutzbar zu gestalten.
Energie- und Telekommunikationsnetz
Die Anbindung an das Energie- und Telekommunikationsnetz ist ebenso Teil der Erschließungsanlagen. Hierzu zählen die Versorgungsleitungen für:
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Strom: Elektrizitätsanschluss des Grundstücks.
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Gas: Gasversorgung für Heizung, Warmwasser und zum Kochen.
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Fernwärme: Anschluss an Wärmeversorgungsnetze.
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Telekommunikation: Anbindung an Telekommunikationsanlagen, wie Telefon-, Internet- und Kabelfernsehnetze.
Diese Anschlüsse gewährleisten die technische Versorgung des Grundstücks und tragen zur Schaffung von wohn- oder gewerblich nutzbaren Flächen bei.
Insgesamt sind Erschließungsanlagen essentiell für die Nutzbarkeit eines Grundstücks. Die verschiedenen Bereiche wie Straßen, Wasserversorgung und Kanalisation sowie das Energie- und Telekommunikationsnetz bilden zusammen das Erschließungssystem, das die bautechnische, infrastrukturelle und rechtliche Grundlage für die Nutzung und Bebauung eines Grundstücks ermöglicht. Je nach Art des Grundstücks und den örtlichen Gegebenheiten kann der Umfang und die Kosten der Erschließungsmaßnahmen variieren.
Kosten Und Finanzierung
Bei der Planung für ein Bauvorhaben ist es wichtig, die Kosten für die Erschließung eines Grundstücks mit einzubeziehen. Die Erschließungskosten variieren je nach Größe des Grundstücks und den benötigten Infrastrukturmaßnahmen. Im Allgemeinen liegen die Kosten für die Erschließung eines Grundstücks zwischen 6.000 EUR und 18.000 EUR. Sollte zusätzlich eine Straße gebaut oder modernisiert werden müssen, könnten weitere Kosten entstehen.
Die Erschließungskosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, dazu zählen:
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Anschluss an das öffentliche Wasserversorgungsnetz
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Anschluss an das Abwassersystem
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Verlegung von Strom-, Gas- und Telekommunikationsleitungen
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Bau von Zuwegungen und Straßen
Es ist ratsam, sich bereits in der Planungsphase einen Überblick über die zu erwartenden Erschließungskosten zu verschaffen und diese in die Finanzierung des Bauvorhabens miteinzubeziehen. Banken und Kreditinstitute bieten spezielle Baukredite an, in denen auch die Erschließungskosten berücksichtigt werden können. Je nach Anbieter und individueller Situation können unterschiedliche Konditionen gelten.
Es ist wichtig, bei der Beantragung eines Baukredits die Erschließungskosten transparent darzustellen, um eine passende Finanzierungslösung zu finden. Detaillierte Informationen zu den Erschließungskosten sowie möglichen Fördermitteln können bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung eingeholt werden.
Um unerwartete Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig mit den zuständigen Behörden und Versorgungsbetrieben in Kontakt zu treten und eventuell anfallende Gebühren für Erschließung und Anschlüsse zu erfragen. Eine sorgfältige Planung und Kalkulation der Erschließungskosten kann dazu beitragen, das Bauvorhaben erfolgreich und im vorgesehenen Budgetrahmen umzusetzen.
Rechtliche Aspekte
Rechte und Pflichten des Grundstückseigentümers
Ein Grundstückseigentümer hat bestimmte Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit der Erschließung eines Grundstücks stehen. Dazu gehört das Recht, die Erschließungsmaßnahmen bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen. Allerdings besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Erschließung (§ 123 Abs. 3 BauGB). Bei der Erschließung eines Grundstücks können verschiedene Kommunalabgaben anfallen, die vom Grundstückseigentümer getragen werden müssen.
Baugesetzbuch und Baurecht
Die rechtlichen Regelungen zur Erschließung von Grundstücken sind im Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere in den §§ 123 bis 135, festgelegt. Darüber hinaus sind auch Landesbauordnungen und kommunale Bauordnungen für die Erschließung von Bedeutung.
Bei der Erschließung eines Grundstücks müssen sowohl die Vorgaben des Baugesetzbuches, als auch die der Landesbauordnungen und der kommunalen Bauordnungen beachtet werden. Die Gemeinde ist gemäß § 123 BauGB in der Regel für die öffentliche Erschließung zuständig, kann jedoch auch private Unternehmen mit der Durchführung beauftragen.
Beim Abschluss eines Vertrags zur Erschließung ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um mögliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Ein erfahrener Anwalt kann den Grundstückseigentümer dabei unterstützen, den Vertrag entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und der individuellen Bedürfnisse zu gestalten.
Praktische Schritte
Anschlüsse Für Strom, Wasser und Abwasser Herstellen
Bei der Erschließung eines Grundstücks ist es wichtig, die notwendigen Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser zu planen und herstellen zu lassen. Dazu gehören:
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Wasseranschluss: Hierbei wird das Grundstück an das öffentliche Wasserversorgungsnetz angeschlossen, um eine zuverlässige Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
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Abwasseranschluss: Eine Anbindung an das Abwasserentsorgungssystem ist notwendig, um das schmutzige Wasser aus dem Neubau abzuführen.
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Stromanschluss: Ein Stromanschluss versorgt den Neubau mit elektrischer Energie und ist unerlässlich für den Betrieb elektrischer Geräte.
Je nach Grundstück und Infrastruktur können auch andere Anschlüsse relevant sein, z. B. Gasanschluss, Telekommunikationsnetz (Telefon, Internet).
Straßen- Und Wegennetz Anlegen
Im Bereich der verkehrsmäßigen Erschließung geht es um die Anbindung des Grundstücks an das öffentliche Verkehrsnetz. Dazu gehört:
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Erschließungsstraßen: Straßen, die direkt an das Grundstück grenzen und für den Zugang zu Neubaugebieten und Baugrundstücken wichtig sind.
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Zufahrtsstraßen: Werden benötigt, um im Verlauf der Planung des Baugebiets eine optimale Anbindung an das Straßen- und Wegenetz zu ermöglichen.
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Parkflächen und Grünanlagen: Sie dienen der Naherholung und bieten zusätzliche Kurzzeitparkplätze für Anwohner und Besucher.
Es ist wichtig, dass Bauherren in der Bauplanung sowohl verkehrstechnische Aspekte als auch die Bedürfnisse der zukünftigen Bewohner berücksichtigen.
Erschließungsarbeiten Koordinieren
Damit die praktischen Schritte zur Erschließung eines Grundstücks erfolgreich umgesetzt werden können, ist die Koordination der Erschließungsarbeiten von großer Bedeutung. Hierbei arbeiten verschiedene Akteure zusammen:
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Bauherren: Sie tragen die Verantwortung für die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und müssen dafür sorgen, dass die relevanten Vorschriften und Gesetze eingehalten werden.
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Behörden: Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren stellen sie sicher, dass die Erschließungsmaßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
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Versorgungsunternehmen: Sie übernehmen die Bereitstellung und den Anschluss an die erforderlichen Versorgungsnetze.
Es ist wichtig, alle Beteiligten rechtzeitig in die Planung einzubeziehen und ihre Anforderungen und Bedenken zu berücksichtigen, um ein reibungsloses und erfolgreiches Erschließen des Grundstücks zu gewährleisten.
Besondere Anforderungen Und Lösungen
Erschließung Von Teilerschlossenen Und Nicht Erschlossenen Grundstücken
Ein teilerschlossenes Grundstück verfügt bereits über einige, aber nicht alle erforderlichen Anschlüsse und Infrastrukturen. Hier können die Erschließungskosten variieren, da die benötigten Maßnahmen unterschiedlich umfangreich sein können. Bei nicht erschlossenen Grundstücken müssen alle Anschlüsse komplett neu hergestellt werden, was höhere Kosten verursachen kann.
Erschließung Von Neubaugebieten
In Neubaugebieten ist eine umfassende Erschließung notwendig. Dazu zählen die Bereitstellung von Verkehrsanbindungen (Kraftfahrzeug, Fußgänger und Fahrradwege) und Parkplätzen sowie der Anschluss an Wasser-, Abwasser- und Stromanlagen. Die Erschließungsbeiträge und Anschlusskosten können, je nach Bundesland und Gemeinde, unterschiedlich ausfallen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld die anfallenden Kosten für die Erschließung des privaten Grundstücks zu prüfen.
Photovoltaikanlage Einbinden
Die Integration einer Photovoltaikanlage in das zu erschließende Grundstück ist eine Möglichkeit, umweltfreundliche Energie zu nutzen. Dabei ist es wichtig, die technischen Voraussetzungen für die Anlage und die Anbindung an das Stromnetz zu schaffen. Dies kann auch finanzielle Vorteile, wie eine Einspeisevergütung oder staatliche Förderungen, mit sich bringen.
Anspruch Auf Erschließung
Grundstückseigentümer haben einen Anspruch auf Erschließung ihres Grundstücks im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dabei wird im Bebauungsplan der Gemeinde festgelegt, welche Erschließungsmaßnahmen auf dem jeweiligen Grundstück durchzuführen sind. Die anfallenden Erschließungsbeiträge und Anschlusskosten können je nach Bundesland und Gemeinde variieren und sollten frühzeitig geprüft werden.